Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Kassandra:

Die kommentierte Presseschau zur bAV

 

Jeden Freitag bringt Leiter-bAV.de eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: Alles muss zurücktreten, und 33 Milliarden Lasten für die Betriebsrentner.

 

 

Welt.de (24. März): „Piloten setzen wegen Absturz Lufthansa-Streiks aus.“

 

Ja. Angesichts dieser Katastrophe muss alles andere in die zweite Reihe zurücktreten.

 

 

 

BR.de (25. März): „Betriebliche Altersvorsorge – Staat prellt Rentner um 33 Milliarden Euro.“

 

 

Kein Zweifel, die Verbeitragung in der Rentenphase ist eines der Top-Hemmnisse, die der Verbreitung der bAV in Deutschland entgegenstehen. Und das Thema findet regelmäßig seinen Weg in den Mainstream. Hier summiert die ARD respektive der Bayerische Rundfunk die Lasten der Betriebsrentner nun auf 33 Milliarden Euro. Wie immer man auch zu der Rechenmethode steht, die Sache – auf LbAV breit diskutiert – wird ohnehin vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

 

 

Der dem Artikel zugrunde liegende Plus-Minus-Beitrag findet sich in der derzeit in der ARD-Mediathek hier.

 

 

 

 

Mercer (25. März): „DAX-Unternehmen – Pensionsverpflichtungen und Planvermögen auf Rekordstand.“

 

und

 

Towers Watson (25. März): „DAX-Pensionsverpflichtungen auf Höchststand – EZB-Niedrigzinspolitik führt zu Kostensteigerung.“

 

Beide Berater legen wenig überraschende Ergebnisse vor: Planvermögen glücklicherweise mit echten Top-Performances (zum Teil allerdings nur durch anziehende Bonds), gleichwohl überkompensiert durch den Rückgang des Rechnungszinses. Da letzterer keinerlei Einfluss auf die tatsächlichen Rentenzahlungen hat, sondern nur eine Krücke zur Gegenwartsberechnung ist, desweiteren aber die Planvermögen auch real zugelegt haben, stellt sich durchaus die Frage nach der Sinnhaftigkeit von IAS 19 und HGB ihn ihrer gegenwärtigen Form. Kassandra fragt: Wäre eine Ex-Post-Abdiskontierung beispielsweise mit einem Durchschnittszins, der sich aus Eigenkapitalrendite des Unternehmens und aus der Performance seiner Planvermögen mittelt (möglicherweise über mehrere Jahre geglättet ) realitätsnäher?

 

Wie dem auch sei, mit durchgreifenden Änderungen beim IAS 19 ist jedenfalls nicht zu rechnen.

 

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.