Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Thank God it's Friday:

Die kommentierte Presseschau zur bAV

 

Jeden Freitag bringt Leiter-bAV.de eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: Endlich da, die Wende?

 

 

Saarbrücker Zeitung (31. Juli): „Umstrittener Franzose für Brüssel.“

Will Frankreich Pierre Moscovici als EU-Währungskommissar sehen? Oder als Wettbewerbskommissar? Als seinerzeitiger Finanzminister hat er in Frankreich allerdings einen fragwürdigen Track-Record hingelegt. Entsprechend gibt es Kritik nicht zuletzt aus Deutschland.

Von den drei für das betriebliche Pensionswesen maßgeblich relevanten Generaldirektionen ist das des Währungskommissars dasjenige mit dem unmittelbar geringsten Einfluss (Arbeits und Soziales zeichnet immerhin für die Mobilitäts-RL verantwortlich, Binnenmarkt für die ungleich wichtigere Pensionsfonds-RL). Konsequenz einer Berufung Moscovicis wäre jedoch vor allem, dass damit definitiv kein Franzose Binnenmarktkommissar werden könnte. Insider auf dem Parkett wissen, dass bis heute Frankreich das Land ist, das massiv und kontinuierlich hinter den Kulissen daran arbeitet, den regulatorischen Rahmen für unternehmenseigene Einrichtungen der bAV an denjenigen für profitorientierte Versicherer anzunähern – vornehmlich aus nationalem Interesse bezüglich der eigenen Versicherungslandschaft heraus. Ob Frankreich diese Bemühungen fortsetzen oder einstellen würde, wenn – sagen wir mal – ein Brite oder ein Holländer Binnenmarktkommissar würde (Deutschland bleibt sicher bei Energie), lässt sich nicht sagen, ebensowenig, welche Rolle eine mögliche Kontinuität der nachgeordneten Verwaltung (einschließlich der EIOPA), die seit Jahren im Sinne Barniers zu arbeiten und taktieren gewohnt ist, spielen würde. Doch hier tippt der Chronist – im Falle eines holländischen oder britischen Binnenmarktkommissars – auf eine 180-Grad-Wende.

 

 

Welt.de (7. August): „EZB bringt deutsche Betriebsrente in Schieflage.“

Die Welt greift die jüngste Untersuchung von TowersWatson zur Ausfinanzierung auf. Wenig überraschendes Fazit: EZB-Politik führt zu niedrigerem Rechnungszins führt zu niedrigerem Ausfinanzierungsgrad. Und das, obwohl wir – der kundige Leser erinnert sich – in den letzten Quartalen schon etwas Entspannung an der Zinsfront gesehen hatten, bevor dann Mario-Glauben-Sie-mir-es-wird-reichen-Draghi vor zwei Monaten erneut zuschlug.

Übrigens schreibt die Welt zu der TW-Untersuchung: „Jetzt geraten auch die Betriebsrenten in Gefahr.“ Denn: „Wollen die Firmen die Betriebsrenten eines Tages dennoch in der zugesagten Höhe auszahlen, dann gibt es für sie in diesem Fall nur noch zwei Lösungswege. Entweder müssen sie radikal auf Aktienanlagen umschwenken. […] Die Alternative wäre, dass die Firmen ihre Rückstellungen erhöhen, also mehr Geld in ihre Pensionspläne stecken.“

Nun, ob jemand auf dem PensionsParkett dies so geschrieben hätte, sei mal dahingestellt. Wir wissen nicht zuletzt um den Paragrafen 1 des BetrAVG und darum, dass die Bilanzierungsfragen des IAS 19 als auch die Entwicklung der Plan Assets der Aktivseite mit der letztlichen Auszahlung zumindest der DB-Renten soviel zu tun haben wie ein HedgeFonds mit Fidel Castro. Wichtiger dürfte in diesem Zusammenhang diese Diskussion hier sein.

 

 

DerWesten.de (6. August): „Polizei ermittelt wegen Luxus-Pension für Duisburger Sparkassen-Chef.“

In der Presseschau der letzte Woche fand sich ein Beitrag, der die Frage beantwortet hat, ob man sich in leitender Position im zwangesgebührenfinanzierten Staatsfunk standesgemäß versorgen lassen kann (man kann). Heute wird die Frage – mit etwas mehr Brisanz – für die Sparkassen beantwortet.

 

 

 

OFF TOPIC – TO WHOM IT MAY CONCERN

 

FAZ (14. Juli): „Grundsatzurteil – BGH verschärft Aufklärungspflichten bei Geldanlagen.“

Nachdem der BGH 2006 mit einem wegweisenden und sehr anlegerfreundlichen Urteil zu versteckten Provisionen eine wahre Welle an Prozessen losgetreten hatte, schafft er nun seine ganz eigene Klarheit; Leitsatz sinngemäß: „Rückwirkend war alles in Ordnung, ab sofort aber muss Transparenz herrschen.“

Die Genese dieser BGH-Rechtsprechung zu KickBacks & Co ist ein Paradebeispiel, wie auch Bundesrichter sich mit einem scheinbar unproblematischem Fall zunächst rein akademisch auseinandersetzen, dann aber anschließend – nachdem sie die Folgen ihres Tuns bemerken – politisch zurückrudern. Daher hatte der BGH sein Urteil von 2006 in der Folge schon sukzessive kassiert; und eine Richterin am LG Bonn verglich in einem von dem LbAV-Chronisten persönlich gegen eine deutsche Großbank angestrengten Verfahren zu KickBacks die BGH-Rechtsprechung treffend mit der „Echternacher Springprozession“. Der Chronist kann rückblickend froh sein, sich vor dem LG Bonn 2012 auf einen Vergleich eingelassen zu haben (die Bank nicht). Denn nun hat Karlsruhe also besagten Schluss-Strich gezogen. Unglücklich der in diesem Fall nun vor dem BGH unterlegene Anleger, der für eben diesen Schluss-Strich herhalten musste. Doch Einzelheiten zu dessen Verfahren waren bis dato nicht bekannt, zumindest tauchte in der Berichterstattung offenbar nichts dazu auf. Gleichwohl teilt die BaFin nun für die,  die es interessiert, in ihrem aktuellen Bafin-Journal ein paar wenige Einzelheiten mit, unter anderem die Größenordnungen:

Im konkreten Fall hatte ein Kunde im Jahr 1996 auf Anraten seiner Bank einen Beitrag von umgerechnet rund 25 Millionen Euro in ein Immobilienprojekt investiert. Hierfür flossen der Bank insgesamt Provisionen von umgerechnet etwa 700.000 Euro zu. Der Kunde erfuhr von den Zahlungen jedoch nicht. Als über das Vermögen der Projektinitiatorin das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, verlangte der Kunde von seiner Bank Schadensersatz.“

Damit ist er nun gescheitert. 50 Millionen Deutsche Mark inklusive 1,4 Millionen KickBacks. Alles weg. Dafür aber Rechtsgeschichte geschrieben.

 

 

Sueddeutsche.de (7. August): „Italien rutscht in die Rezession.“

So, hier zeigt sich einmal mehr, dass eine Notenbank lediglich für immer mehr frisches Geld immer weniger Zeit kaufen kann, aber wenn die Politik diese Zeit nicht nutzt, um die Realwirtschaft neu und nachhaltig aufzustellen, am Ende nur heiße Luft bleibt. Fehlt nur noch die von der EZB heiß gewünschte Inflation, dann sind wir wieder da, wo wir in den 70er Jahren schon mal waren: In der Stagflation. Und wenn die einmal da ist, wird sie lange bleiben.

 

 

FAZ (2. August): „Ebola in Westafrika – Vermeidbare Seuche.“

Das ist wirklich bemerkenswert. Allenthalben heißt es im deutschen Mainstream, dass von Ebola keine Gefahr für Europa und Deutschland ausgehe. Die Afrikaner seien selbst schuld, so der implizite Grundtenor in deutschen Massenmedien, sie würden nicht nur nicht auf die Ärzte hören, sondern sie würden ihre Angehörigen selber pflegen, vor der Quarantäne verstecken und ihre Toten berühren, gar umarmen. Aber wäre das im Falle eines Falles in Deutschland flächendeckend grundsätzlich anders? Käme hier jeder mit grippeartigen Symptomen direkt auf eine der (nur begrenzt vorhandenen) Isolierstationen? Zum Beispiel weil er sofort „Hier“ schreit und seine Familie verlässt? Ließen sich bei einer Inkubationszeit von bis zu drei Wochen alle Kontaktpersonen finden und ebenfalls isolieren? Und widerspricht nicht die gar nicht so kurze Inkubationszeit klar der viel zu häufig zu lesenden Aussage, dass ein Ebolainfizierter den Flug nach Europa gar nicht schaffen würde?

Zuweilen wird in den Medien auch beschwichtigend darauf verwiesen, dass an der Grippe jedes Jahr in Deutschland schließlich sogar Zig-Tausende sterben. Vergessen wird dabei aber, dass sich an der Grippe auch Zig-Millionen infizieren – bei Ebola beträgt die Mortalität aber zuweilen bis zu 90 Prozent.

Nun zu dem hier verlinkten Artikel, der letzten Samstag in der Print-Ausgabe der FAZ auf Seite eins (!) erschien und in dem es nicht nur heißt, dass das Problem „sich die Verantwortlichen in den Ländern auch selbst zuzuschreiben“ haben, sondern auch: „In Deutschland hätte das Virus keine Chance, sich auszubreiten.“ Besonders ansteckend sei Ebola nicht, schon gar nicht, wenn sich jeder, der Kontakt zu einem Erkrankten hat, ausreichend schütze, was übrigens „ganz einfach“ sei. Zwei Seiten weiter in der gleichen FAZ-Ausgabe fand sich eine ganzseitige, offenbar vor Ort recherchierte Reportage aus Westafrika, bei der dem Leser der morgendliche Latte Macchiatto im Berliner Szene-Café schon gar nicht mehr so gut schmecken wollte: Denn hier wurde Ebola zweimal als „hochansteckend“ bezeichnet und festgestellt: „Man kann bei Ebola nur intervenieren, wenn der Schutz zu tausend Prozent steht.“

Nun, so was nennt man wohl „intramediale Meinungsvielfalt“.

Wie dem auch sei, gänzlich unbeeindruckt von Frankfurter Leitartikeln hat das Virus nun die nigerianische Chaos-Metropolis Lagos erreicht und dort einen Arzt dahingerafft, der einen eingeflogenen Kranken behandelt hatte. Hat der Mediziner – der vermutlich wusste, womit er es zu tun hat – es versäumt, sich „ganz einfach“ gegen das „nicht besonders ansteckende“ Virus, das sogar via Schweiß übertragen wird, zu schützen? Die Lufthansa bedient derzeit die Strecke Lagos-Frankfurt übrigens weiter, wie sie gegenüber Leiter-bAV.de bestätigte. Nicht zuletzt deshalb dürfte ein zeitiges Auftreten des Virus' in Europa nicht mehr eine Frage des Ob sein, sondern nur noch des Wann.

Und was hat das Ganze mit der bAV zu tun? „Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass diese Epidemie in wenigen Wochen ihr Ende finden wird,“ gibt sich die FAZ ganz entspannt. Hoffen wir, dass sie, auch wenn damit nach Lage der Dinge nicht zu rechnen ist, recht behält. Sonst schlägt nämlich nicht nur die Stunde der Propheten, sondern auch die der Aktuare. Zur Neuberechnung der Sterbetafeln.

 

 

 

 

 

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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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