Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Kassandra:

Die kommentierte Presseschau zur bAV

Regelmäßig Freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: Ebenso dumm wie zerstörerisch.

 

 

Osthessen-News (7.11.): „Herbsttagung der CDA Osthessen – Votum für eine Deutschlandrente als Ergänzung zur Altersversorgung.“

 

Die hessische CDU kanns nicht lassen.

 

Gut, alles, was in der Nähe der gesetzlichen ersten Säule aufgehängt ist, wäre für die Arbeitgeber echtes Pay and Forget in seiner reinsten Form, das gilt für freiwillige Zusatzbeiträge ebenso wie für eine Deutschlandrente.

 

Mehr Pay and Forget geht also nicht. Aber: Mehr Race to the Bottom geht auch nicht.

 

Man kann es nicht oft genug betonen: Ohne ein funktionierendes betriebliches Pensionswesen wird kein westliches Industrieland die Herausforderungen des demografischen Wandels bewältigen können! Und ohne in der bAV engagierte Arbeitgeber wird kein westliches Industrieland ein funktionierendes betriebliches Pensionswesen aufbauen respektive erhalten können!

 

Insofern ist die Tatsache, dass wir im frühen 21. Jahrhundert immer noch Arbeitgeber haben, die sich trotz Kosten, Rechtsunsicherheit und Komplexität überhaupt noch in der bAV engagieren, ein hohes Gut, das man hegen sollte. Wenn manchen in der Politik hierzu offenbar nicht viel mehr einfällt als wahlweise Deutschlandrente oder Obligatorium, dann ist das – entschuldigen Sie die klare Wortwahl, liebe Leser – ebenso dumm wie zerstörerisch.

 

 

 

Focus-Money (6. November): „Die Vorsorge-Idee der EU-Kommission steckt voller Fallstricke.“

 

Langsam, aber sicher kommt das Thema PEPP im Mainstream an (hier über einen Gastbeitrag eines CEP-Fachmannes), und auch hier ist die Meinung darüber nicht die beste.

 

Alfred E. Gohdes (damals Willis Towers Watson) und Mercers Thomas Hagemann haben das Thema auf LEITERbAV vor über zwei Jahren als auch jüngst erst einer kritischen Prüfung unterzogen. Wichtig bleibt vor allem, im Auge zu behalten, ob und wie die EIOPA das Thema auf die zweite Säule wird ausdehnen wollen.

 

 

 

Institutional Money (7. November): „Niedrigzinsen und ihre Folgen – Bafin sorgt sich um die Pensionskassen.“

 

Auf einer neulichen Konferenz der Süddeutschen Zeitung hat Frank Grund, Chef der BaFin-Versicherungsaufsicht, Sorge um die Leistungsfähigkeit der Pensionskassen geäußert. Der Artikel zitiert ihn mit den Worten:

 

Den Pensionskassen wird es zunehmend schwerer fallen, eine Absenkung des Rechnungszinses zu finanzieren.“

 

Folge sei, so zitiert der Beitrag Grund weiter, dass Betriebsrentner unter Umständen weitaus weniger erhielten, als ihnen bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellt worden sei.

 

Die Institutional Money betont korrekt, dass die Probleme ebensowenig neu sind wie ihre Ansprache durch Grund es ist. Dieser hatte sich in der Tat bei der Vorlage der 2015er-Stresstestergebnisse im Mai 2016 alarmistisch zu Wort gemeldet, LEITERbAV zitierte ihn damals folgendermaßen:

 

Lassen Sie uns nicht nur über Lebensversicherer reden. Noch mehr als sie leiden Pensionskassen unter dem niedrigen Zinsniveau. Sie haben fast nur Verträge im Bestand, in denen sie sich dazu verpflichtet haben, lebenslang Renten zu zahlen. Die werden im Durchschnitt immer älter, was die Ergebnisse zusätzlich belastet.

 

Die Kassen haben unter unserer Begleitung schon früh begonnen gegenzusteuern, um ihre Risikotragfähigkeit zu erhalten; fast alle haben zusätzliche Rückstellungen gebildet. Der durchschnittliche Rechnungszins liegt aber immer noch bei 3,28 Prozent, und die lassen sich in diesen Tagen nur schwer stemmen.

 

Möglicherweise können daher bald einzelne Pensionskassen nicht mehr aus eigener Kraft ihre Leistungen in voller Höhe erbringen. Mit ihnen besprechen wir aktuell, wie es weitergehen kann. Im Interesse der Pensionsberechtigten bestärken wir sie darin, ihre Träger, also die Arbeitgeber, zu ermuntern, Mittel zur Verfügung zu stellen. Bei Pensionskassen, die AG sind, könnten die Aktionäre nachlegen.

 

Aber was passiert, wenn Arbeitgeber oder Aktionäre dieser Bitte nicht nachkommen? Verpflichtet sind sie dazu in aller Regel nicht. Pensionskassen in Form eines Versicherungsvereins haben in ihrer Satzung meist eine Sanierungsklausel. Danach werden Leistungen gekürzt, wenn Fehlbeträge nicht durch vorhandene Eigenmittel ausgeglichen werden können.

 

Meist ist dann aber über die Subsidiärhaftung nach dem Betriebsrentengesetz der Arbeitgeber in der Pflicht. Er muss dafür einstehen, dass seine Mitarbeiter die volle Leistung erhalten. Das kann er natürlich nur, wenn es ihn noch gibt und er auch leisten kann. Der PSV spränge in dieser Konstellation nicht in die Bresche.

 

Ist die Pensionskasse eine AG, haftet ebenfalls in aller Regel der Arbeitgeber. Die meisten AGs gehören zudem Protektor an und sind darin mit den Lebensversicherern vergleichbar.

 

Das Niedrigzinsniveau setzt auch die Pensionsfonds unter Druck, doch sie haben größtenteils selbst keine Garantien abgegeben. Im Fall der Fälle müsste der Arbeitgeber nachschießen. Sollte der nicht in der Lage sein, wäre der PSV in der Pflicht.

 

Weder die Kunden der Lebensversicherung noch die Pensionsberechtigten der Pensionskassen und –fonds stehen also ohne Schutzmechanismen da. Was die Pensionskassen angeht, werden diese Mechanismen möglicherweise bald einem Praxistest unterzogen. Wir sind uns im Klaren, welche Verantwortung wir dabei tragen.“

 

Starker Tobak, zu starker offenbar. Jedenfalls sah sich die Anstalt unmittelbar nach der Berichterstattung veranlasst, gegenüber LbAV ausdrücklich zu betonen, dass trotz der Worte Grunds aktuell keine akute Gefährdungslage bestehe.

 

Ein Jahr später, bei der diesjährigen Vorlage der 2016er-Stresstestergebnisse im Mai 2017, blieben ähnlich scharfe Worte Grunds aus.

 

Nun auf der SZ-Konferenz hat er also offenbar nachgelegt. Wie dem auch sei, damals wie heute hat der Exekutivdirektor ein einfaches Mittel zur Abhilfe parat, nochmal Zitat aus der Institutional Money:

 

Das Problem könnte gemildert werden, wenn Aktionäre oder Arbeitgeber den Pensionskassen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.“

 

Da hat er recht. Nachschießen ist fast immer eine Lösung. Nur leider nicht ganz billig.

 

 

 

Börse-online (7. November): „EZB-Chef Draghi mahnt zu Abbau von Problemkrediten.“

 

Zitat aus dem Beitrag der Börse-online:

 

Regulatoren, Aufseher, Banken und nationale Behörden müssten gemeinsam das Problem geordnet angehen, forderte Draghi. Vor allem müsse ein Umfeld geschaffen werden, in dem Problemkredite wirksam abgebaut werden können.“

 

Wie derartig gemeinsame Anstrengungen, um „Problemkredite wirksam abzubauen“, aussehen könnten, kann man sich leicht vorstellen. Ein wenig klingt das jedenfalls, als baue da schon einer vor, die nächste Geldschwemme argumentativ zu rechtfertigen, wenn die angeblich zu geringe Inflation nun sich doch zurückmelden sollte (und nicht nur als schon vorhandene Asset Inflation) und als Argument ausfällt.

 

Mario Draghi ist in der Wahl der Begründungen für seine Politik nicht wählerisch. Schon in der Vergangenheit führte er wahlweise die zu hohen Zinsen für die Krisenstaaten (die sich trotz ihrer realwirtschaftlichen Malaise längst seit Jahren wieder zur historischen Mini-Zinsen weiter verschulden können) an, mal die angeblich zu geringe Kreditvergabe der Banken (kein Wunder, dass diese mit dem kostenlosen EZB-Geld lieber die mit dem Draghi-Put ausgestatteten Govies der Südstaaten kauften, statt sich mit den Mühen und Risiken des Kreditwesens abzugeben), zuletzt dann die angeblich zu geringe Inflation (während in der Realität die Asset Inflation Asset-Klasse um Asset-Klasse explodieren lässt). Möglicherweise bereit er nun einen neuen Argumentationswechsel vor, von dem er glaubt, dass er ihn beizeiten brauchen könnte.

 

 

 

 

OFF TOPIC – TO WHOM IT MAY CONCERN

 

Bundesregierung.de (8. November): „Internationales Steuerrecht – Paradise Papers.“

 

Groß ist die Empörung allenthalben nach Panama und Paradise, sei es in Medien, Öffentlichkeit und Politik. Volksvertreter werfen sich vor jeder Kamera in die Brust, die halbwegs in Reichweite ist.

 

Die Bundesregierung setze sich seit Jahren auf nationaler und internationaler Ebene für mehr Steuergerechtigkeit ein, heißt es in der Verlautbarung angesichts der jüngsten Veröffentlichungen. Da muss man fragen, wieviel Jahre sie meint und ob sie auch die Bundesrepublik meint. Ist denn dies Land also keine Steueroase?

 

Es daran erinnert, dass zig Bundesregierungen bzw. die Spitzen des BMF über mehrere Generationen hinweg die Strukturen des Cum-Cum und Cum-Ex sehenden Auges hingenommen haben. Der Schaden für den deutschen Steuerzahler dürfte bei über 30 Mrd. Euro liegen. Die Zeit spricht vom „größten Steuerraub in der Geschichte der Bundesrepublik“.

 

Mit dem Finger in Sachen struktureller Steuerbetrug auf andere zu zeigen, ist daher nicht nur unangebracht, sondern nichts als ein perfides Ablenkungsmanöver. Die Tränen, die deutsche Politiker nach Enthüllungen wie Paradise und Panama regelmäßig heulen – in Pressemitteilungen, in Statements, in Talkshows – sind nichts weiter als die Tränen des Krokodils, das genau weiß, dass der weitaus größte Teil der Öffentlichkeit und ihrer Medien zu einer Sache nicht ansatzweise in der Lage sind: selbst einfachste Zusammenhänge zu erfassen.

 

 

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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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