Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Kassandra:

Die kommentierte Presseschau zur bAV

Regelmäßig Freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: In Zeiten wie diesen.

 

Versicherungsjournal.de (5. Oktober): „BMF gibt BRSG-Detailregelungen in Verbändeanhörung.“

 

Jüngst erst hat das BMF in einem Schreiben die steuerbilanzielle Behandlung von Versorgungszusagen behandelt, die kein Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis vor Leistungsbezug vorsehen, und außerdem die Rückstellungsbildung für vererbliche Leistungsanwartschaften und Versorgungsleistungen geregelt.

 

Vorgestern nun das Ministerium erneut zur bAV, betreffend die steuerliche Förderung der bAV am Vorabend des Sozialpartnermodells – und hier gibt es bekanntlich noch unzählige Detailfragen zu regeln.

 

Zu diesem Zweck hat das Ministerium nun den Entwurf zur Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 24. Juli 2013 „Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und bAV“ zur Konsultation gestellt.

 

Der Berliner Finanzjournalist Manfred Brüss, regelmäßig auch Autor für LEITERbAV, gibt im VJ einen ersten Überblick über die Details des Entwurfs.

 

 

Die Welt (4. Oktober): „Wie EZB-Chef Draghi Macrons Frankreich bevorzugt.“

 

Die Mahnungen in der LbAV-Presseschau, Deutschland möge bei QE strikt auf Einhaltung des Capital Keys (D = 25 Prozent) achten, sind Legion, ebenso wie die Begründung dafür: Wir sind längst in der Staatsfinanzierung, und die QE-Schulden werden die Euroland-Staaten niemals tilgen können (selbst wenn sie es wollten). Das durch QE geschaffene und an die Staaten durchgereichte Zentralbankgeld ist faktisch geschenktes Geld.

 

Der Mechanismus dahinter: Irgendeines schönen Tages X werden die Notenbanken – vermutlich in einer konzertierten Aktion – die gekauften Staatsanleihen schlicht abschreiben und so für immer in ihren Kellern verschwinden lassen. Dann sind sie bilanziell zwar pleite, aber das entsprechende Bilanzrecht lässt sich ja ohne weiteres nonchalant anpassen, erst recht in Zeiten wie diesen. Und das begründbar: Denn faktisch pleite kann ein Akteur, der sich das Geld selber druckt, gar nicht sein. Analoge und etwas elegantere Vorgehensweise wäre übrigens, statt einer Abschreibung die gekauften Anleihenberge bei Fälligkeit langfristig mit neuen, extra dafür von den Staaten emittierten Bonds zu refinanzieren, was bei dem faktischen Nullzins technisch einer Abschreibung gleichkäme.

 

Nachdem vor allem Frankreich und Italien sich über das ANFA-Programm bereits 500 Milliarden Euro privilegiert beschafft haben sollen, wäre es für Deutschland – dass zusätzlich mit über 800 Milliarden Euro an Target-II-Salden seine maroden Euro-Nachbarn finanziert – fatal, im QE außen vor zu bleiben. Doch genau dies hat sich schon 2016 angedeutet und ist seit Sommer 2017 offenbar der Fall: Die EZB verletzt mittlerweile den Capital Key – zum Vorteil der einen und damit zu Lasten der anderen.

 

Hier nun wartet die Welt im oben verlinkten Artikel dankenswerter Weise mit weiteren Details auf: Allein im vergangenen Monat habe die EZB französische Staatsschulden in Höhe von 11,1 Milliarden Euro gekauft – und damit fast 1,6 Milliarden Euro mehr, als die Notenbanker regelgerecht hätten kaufen dürfen. „Die Abweichung war damit so hoch wie noch nie in der Geschichte des seit März 2015 laufenden Anleihekaufprogramms“, weiss das Blatt zu berichten. Den Preis zahlen zwangsläufig die Staaten, die weniger QE-Mittel erhielten – wohl v.a. Deutschland, Finnland und die Niederlande. Die Vorlieben der EZB bewegen längst schon Kurse.

 

Nun hat das Bundesverfassungsgericht die QE-Frage jüngst bekanntlich dem EuGH vorgelegt. Man muss nicht Kassandra heißen, um zu wissen, dass dabei nichtmal im Ansatz Substantielles herauskommen wird, und auch das BVerfG selbst wird es anschließend niemals wagen, die gegenwärtige EZB-Politik grundsätzlich infrage zu stellen. Bestenfalls kann mit einem der üblichen „Ja, aber“-Urteile gerechnet werden. Für diesen Fall hier erneut drei Punkte, die das BVerfG, will es am Ende nicht mit völlig leeren Händen vor Deutschland dastehen, der Bundesregierung verbindlich auftragen könnte, ohne über Gebühr Rückgrat aufbringen zu müssen. Da wäre:

 

 

Allerdings: Passieren wird aus deutscher Sicht – wie fast immer in Zeiten wie diesen – am Ende gar nichts.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.