Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Kassandra:

Die kommentierte Presseschau zur bAV

Jeden Freitag bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: Gar kein Funding ist auch ein Funding.

 

 

Die Welt (18. Januar): „IG Metall fordert Nachbesserungen bei Betriebsrentengesetz.“

 

In der Presseschau der vergangenen Woche wurde kommentiert, dass die ver.di im Rahmen des Sozialpartnermodells bereits eine entsprechende EbAV plant.

 

Hier nun berichtet die Welt, dass die IG Metall einen der zentralen Aspekte des Modells – den Ausschluss von Garantiennach wie vor nicht akzeptieren will.

 

Der Artikel betont richtigerweise, dass die Gewerkschaft auf das laufende Gesetzgebungsverfahren nur sehr beschränkt Einfluss nehmen kann, doch ein weiterer zentraler Aspekt der Reform gerade die größere Verantwortung der Tarifparteien ist.

 

Die Vorbehalte der Gewerkschaften gegenüber den Garantien gleichen denen der Versicherungswirtschaft (änliche Stoßrichtung bei unterschiedlicher Argumentation), das betrifft die ver.di, den DGB und auch die IG Metall, auf deren Initiative die gegenwärtige Reform ursprünglich zurückgeht.

 

 

 

Focus.de (18. Januar): „VGH verhandelt über CDU-Klage zum Pensionsfonds.“

 

Der Artikel berichtet über ein Verfahren, dass am kommenden Montag vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz stattfinden wird. Gegenstand ist eine Klage der CDU-Landtagsfraktion. Diese hält es für unzulässig, dass die Zuflüsse an den Fonds für die Beamtenversorgung nicht zu Haushaltsausgaben gerechnet werden. Damit mache Rheinland-Pfalz nur rechnerisch weniger Schulden, und dies sei eine Verschleierung.

 

Nun, Verschleierung ist vor allem die Art des Fundings des Fonds an sich. Rund um die Welt gibt es Pensionsfonds zur Ausfinanzierung von Beamtenpensionen, die mit Anleihen des eigenen Staates – für den es irrelevant ist, ob er am Ende die Schulden oder die Pensionen bedient – gefundet sind (dieser Mechanismus ist an dieser Stelle schon mannigfach kritisiert worden).

 

Das ist in Rheinland-Pfalz nach wie vor nicht anders. Erst gestern hat das Finanzministerium des Landes gegenüber LEITERbAV bestätigt, dass

 

der Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz (Pensionsfonds) die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu marktüblichen Konditionen im Wesentlichen in Landesschuldscheindarlehen anlegt. Daneben hat der Fonds zwei vom Land verbürgte Forderungen, in geringem Umfang Schuldscheindarlehen an andere öffentlich-rechtliche Emittenten sowie einen relativ geringen Bargeldbestand.“

 

Oder anders ausgedrückt: Gar kein Funding ist auch ein Funding.

 

 

 

 

OFF TOPIC – TO WHOM IT MAY CONCERN

 

 

Süddeutsche (13. Januar): „Winterkorns menschliche Brandschutzmauer.“

 

FAZ (13. Januar): „Kann VW die Milliarden-Strafe von der Steuer absetzen?“

 

In der Presseschau der vergangenen Woche hatte Kassandra ihren Respekt davor bekundet, dass es dem VW-Konzern gelungen ist, mit der Abgasaffäre einen Schaden anzurichten, dessen quantifizierbarer Anteil das Zeug hat, das konzerneigene Planvermögen um das Doppelte zu übersteigen.

 

Hier nun nur der Vollständigkeit halber zwei weitere Meldungen in der Causa:

 

Erstens ist tatsächlich unklar, ob VW die Strafzahlungen von der Steuer absetzen kann (was bei dem Unternehmen infolge der Beteiligung des Landes Niedersachen sowie angesichts der Präsenz der VW-Aktie in zahlreichen Privat- und Altersvorsorgedpots für den deutschen Steuerzahler unter dem Strich nur einen nachrangigen Unterschied macht).

 

Kassandra bei der Arbeit.
Kassandra bei der Arbeit.

Zweitens scheinen sich Hinweise der US-Ermittler zu verdichten, dass Ex-Chef Martin Winterkorn schon lange von den Manipulationen wusste. Sollten die Amerikaner Kronzeugen finden, die bereit sind, gegen Winterkorn auszusagen (und schon kurze Aufenthalte in US-Gefängnissen können hier wahre Wunder wirken), könnte es für diesen beizeiten möglicherweise klüger sein, seinen Wohlstand innerhalb der deutschen Grenzen zu genießen. Hier jedenfalls hat er nicht viel zu befürchten, wie auch der gestrige Auftritt vor dem Untersuchungsausschuss erneut deutlich machte. Es bleibt Stand heute dabei: Der Betrug ging von einem halbstaatlichen Unternehmen in Deutschland aus, doch die gesamte Aufarbeitung – Ermittlung, Aufdeckung, Buß- und Strafgelder, Entschädigung der Kunden bis hin zur strafrechtlichen Würdigung – erfolgte so gut wie ausschließlich durch US-Behörden. Handlungsfähigkeit respektive -bereitschaft der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Ämter und Behörden in dieser Causa: Totalausfall.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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