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Kassandra:

Die kommentierte Presseschau zur bAV

Jeden Freitag bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: Respekt.

 

 

Süddeutsche Zeitung (11. Januar): „Verdi – Eigenes Versorgungswerk geplant.“

 

Das Gesetz ist noch nicht unter Dach und Fach und kann im Bundestag durchaus noch Änderungen erfahren, da bringen sich die ersten Spieler schon in Stellung. Dem Beitrag kann man entnehmen, dass Ver.di offenbar mit Versicherern zusammenarbeiten will. Es soll sich also wohl nicht um eine eigene, operativ tätige EbAV handeln (der Aufwand wäre wohl auch zu hoch), sondern um ein Konsortium ähnlich wie dem der Metallrente.

 

Das Gesetz wird zwar vermutlich weiterhin Garantien verbieten (alles andere wäre ja auch ein Salto Mortale rückwärts ins Nirgendwo), so dass sich eine Kooperation mit der Assekuranz an sich nicht zwingend aufdrängt.

 

Doch ist bei Ver.di eine gewisse Sympathie zur Versicherungswirtschaft keine Neuigkeit. Schon ganz zu Beginn der Reformdebatte hatte sich die Gewerkschaft – damals durchaus etwas überraschend – mittelbar für den Durchführungsweg der Direktversicherung stark gemacht, als sie verlauten ließ:

 

Die Privilegierung von zwei Durchführungswegen im Rahmen einer gemeinsamen Einrichtung ist in keiner Weise begründbar…“

 

Sollte sich Ver.di nun die Metallrente zum Vorbild nehmen, wäre das also folgerichtig. Details bleiben abzuwarten, ebenso die Positionierung der korrespondierenden Arbeitgeber.

 

 

 

Bild.de (11. Januar): „Abgas Skandal von Volkswagen – Milliarden-Einigung mit US-Behörden.“

 

Über die Dumm- und Unverfrorenheit der Verantwortlichen im Volkswagenkonzern bei dem Versuch, Konsumenten und ausgerechnet US-Behörden im großen Stil zu betrügen (allerdings wohl nicht als einziger Carmaker), hat Kassandra schon geunkt. Über die Tatsache, dass in Deutschland ernsthafte Konsequenzen für eben diese Verantwortlichen des halbstaatlichen Unternehmens ausbleiben dürften, auch (jüngst erst hat die Meldung über die 3.100-Euro-pro-Tag-bAV für Ex-Chef Winterkorn für Aufsehen gesorgt).

 

Dass das Ganze Milliarden kosten wird (zu einem nicht kleinen Teil mittel- und unmittelbares Steuer- und Volksvermögen), war und ist klar. Hier nun vermeldet die Bild-Zeitung eine vorläufige Größenordnung: Volkswagen habe bereits 18,2 Milliarden Euro in der Angelegenheit zurückgelegt, doch werden diese infolge eines weiter laufenden Verfahrens in den USA möglicherweise nicht reichen (zwischenzeitlich wurde vermeldet, dass der Konzern sich mit den US-Behörden in einem Verfahren auf besagte 4,1 Milliarden Euro Strafzahlung geeinigt hat).

 

Ordnen wir das in die auf unserem Parkett gängigen Größeneinheiten ein. Der VW-Konzern hat Ende 2015 rund ausgewiesen:

 

Barwert der extern finanzierten Verpflichtungen: 12,1 Milliarden Euro.

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens: 9,67 Milliarden Euro.

Barwert der nicht über einen Fonds finanzierten Verpflichtungen: 25,12 Milliarden Euro.

Und der Vollständigkeit halber noch die laufenden DC-Beiträge: 1,98 Milliarden Euro.

 

Ergo: Stand heute könnte der vorläufig quantifizierbare Schaden aus der Abgasaffäre (von dem nicht quantifizierbaren ganz zu schweigen) offenbar das Doppelte der konzerneigenen Planvermögen erreichen. Respekt, das muss man erstmal schaffen.

 

Es waren die USA und ihre Behörden und nicht etwa deutsche Stellen, die das üble Treiben des VW-Konzerns aufdeckten und sanktionierten. Und auch wer es für ordnungspolitisch nötig hält (und das kann man mit Fug und Recht), dass auch persönlich Verantwortliche echte Konsequenzen zu spüren bekommen, muss auf die USA setzen: Heute vermeldet die FAZ, dass einem deutschen VW-Manager 169 Jahre Haft in einem amerikanischen Gefängnis drohen, also praktisch lebenslang. Abzuwarten bleibt, ob der Konzern versuchen wird, dies mit viel Aktionärs- und Steuerzahlergeld abzuwenden.

 

 

Zeit online (10. Januar): „SPD will Abzugsfähigkeit von Betriebsrenten und Boni begrenzen.“

 

Unter Verweis auf das Handelsblatt berichtet die Zeit, dass die SPD angesichts der Causa Winterkorn-Rente (s.o.) die steuerliche Abzugsfähigkeit von Pensions- und Boni-Aufwand mit einem Cap versehen will: Für betriebliche Vorsorgeaufwendungen soll über dem Höchstsatz der gesetzlichen Rente Schluss sein, bei Boni soll die Grenze bei 500.000 Euro liegen.

 

Nun, legislativ-technisch könnte man das im Zuge der gegenwärtig laufenden bAV-Reform sicher ohne weiteres umsetzen. Doch erscheint die BBG als Kappungsgrenze hier etwas sehr eng. Fokussierte man sich dagegen auf echte Großverdiener, so wäre eine solche Maßnahme in Zeiten, in denen deutsche Spitzenmanager sich offenbar daran machen, US-Vergütungsusancen in den Schatten zu stellen (und sich dabei zuweilen auch von angerichteten Milliardenschäden nicht abhalten lassen), politisch wohl vertretbar.

 

Sollen die Aktionäre, die solche Exzesse billigen, doch auch die Lasten dafür allein tragen – und nicht (zumindest hälftig) der Steuerzahler. Nun, konsequent zu Ende gedacht, könnte man diese Regelung ja auch auf Strafzahlungen ausdehnen. Boni-, Pensions- und Strafzahlungsexzesse – da käme im Fall VW schon ordentlich was zusammen, was nicht mehr steuerlich abzugsfähig wäre, sondern voll zu Lasten der Aktionäre ginge. Schade nur, dass ausgerechnet bei VW dem Steuerzahler rund 20 Prozent der Aktien gehören. Der Dumme ist eben immer der gleiche.

 

Kassandra bei der Arbeit.
Kassandra bei der Arbeit.
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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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