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Hans-Ludwig Flecken im Interview:

Die Haltung des BMAS

 

Gestern berichtete Leiter-bAV.de über die Gedankenspiele bei Politik, Gewerkschaften und Verbänden zu für deutsche Verhältnisse völlig neuen Dimensionen tarifparteilich getragener bAV. Zwischenzeitlich hat das BMAS seine Vorstellungen gegenüber Leiter-bAV.de konkretisiert.

 

 

Wie gestern berichtet, ist die Gewerkschaft IG Metall mit einem Vorschlag an das BMAS herangetreten, um der mangelhaften Verbreitung der bAV mithilfe der Tarifverträge Abhilfe zu schaffen.

 

Für Leiter-bAV.de sprach Nikolaus Bora zwischenzeitlich mit Hans-Ludwig Flecken, Abteilungsleiter der Abteilung 4 Sozialversicherung und Alterssicherung im BMAS, über besagte Gedankenspiele. Und mehr. Erste Auszüge.

 

Grundsätzlich zeigte sich Flecken gegenüber den Ideen zu neuen tarifvertraglichen bAV-Lösungen, die in Eigenverantwortung der Tarifpartner verwaltet werden, aufgeschlossen. Das schließt eine damit einhergehende Einführung der reinen Beitragszusage in Deutschland ebenso ein wie das Nachdenken über neue, für solche Lösungen zuständige Insolvenzeinrichtungen. Die Tatsache, dass es in manchen Teilen des Arbeitgeberlagers Skepsis gebe, verwunderte und entmutigte Flecken dabei nicht, da bei Diskussionen über grundlegend neue Vorschläge erfahrungsgemäß insbesondere zu Beginn stets große Meinungsvielfalt herrsche. Flecken kündigte einen interministeriellen Austausch mit Gewerkschaften, Arbeitgebern und Fachverbänden in dieser Frage an.

 

Im Gespräch mit Bora sprach Flecken über weitere Themen der bAV, die hier ebenfalls nur auszugsweise aufgegriffen werden:

 

 

Riesterartige Förderung in der bAV?

 

Bemerkenswert: Mit Blick auf die Riesterrente sagte Flecken, dass diskutiert werde, ob Elemente der Förderung der dritten Säule, also das Zulagenprinzip der Riester-Rente, auch im Bereich der bAV als Förderinstrument für Geringverdiener eingesetzt werden könnte. Zumindest in der Theorie könnte dies eine sinnvolle steuerliche Förderung sein, so Flecken, und ein Anreiz für Geringverdiener, ihre Zulagen in eine Betriebsrente zu investieren statt in eine private Vorsorge.

 

 

3.63: Handlungsbedarf nicht akut

 

Gegenüber dem in der Branche verbreiteten Vorschlag, den Paragraphen 3 Nummer 63 quantitativ aufzubohren, zeigte Flecken sich distanziert. Er verwies darauf, dass zumindest bei durchschnittlicher Betrachtung schon der heute zur Verfügung stehende Förderrahmen nicht ausgeschöpft werde. Ohnehin stellte sich die Frage, ob eine Ausweitung Geringverdienern hülfe.

 

 

Skepsis auch gegenüber Opting-out

 

Auch von den Überlegungen zum Opting-out zeigte sich Flecken nicht übermäßig begeistert. Das Thema sei zwar nicht ad acta gelegt, doch gleichwohl derzeit zurückgestellt. Dabei habe das BMAS neben weiteren Bedenken auch die Belastungen im Blick, die ein solcher Einführungszwang für die Arbeitgeber mit sich brächte.

 

 

Pensionskassen in Karlsruhe

 

Die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung bei privat fortgeführten Pensionskassenversorgungen bezeichnete Flecken zwar als Hemmnis für die bAV, verwies aber auf die Zuständigkeit des Bundesministers der Gesundheit. Allerdings geht auch Flecken davon aus, dass die Problematik beizeiten vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden wird.

 

 

EU-Pensionsfondsrichtlinie

 

Bezüglich europäischer Regulierung zeigte sich aus den Äußerungen Fleckens die defensive Grundhaltung, mit der das BMAS Brüsseler Vorstößen regelmäßig begegnet. Beispielsweise begrüßte Flecken, dass unter der italienischen Präsidentschaft das Thema quantitatives Level-Playing-Field wohl endgültig vom Tisch scheint. Hoffnung auf Entspannung sieht er auch durch die künftigen Zuständigkeiten in der Europäischen Kommission, sprich die Verantwortlichkeit eines britischen Kommissars für das betriebliche Pensionswesen.

 

Das gesamte Interview erscheint in Kürze auf Leiter-bAV.de.

 

 

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