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557 Milliarden Euro:

Die Deckungsmittel der deutschen bAV 2014

 

Wie jedes Jahr um diese Zeit hat Joachim Schwind die Verteilung der Deckungsmittel in der bAV für das vorvergangene Jahr ermittelt. Der Zuwachs liegt bei knapp 19 Milliarden Euro entsprechend 3,4 Prozent.

 

 

Die rückstellungsfinanzierte Direktzusage bleibt für das Jahr 2014 mit rund 285,2 Milliarden Euro (plus 6 Milliarden Euro oder 2,2 Prozent) entsprechend 51,2 Prozent der dominierende Durchführungsweg.

 

Laut aba entfielen von den gut 285 Milliarden Euro rund 158 Milliarden auf laufende Renten, rund 126 Milliarden auf gesetzlich unverfallbare Anwartschaften. Insgesamt hatten fast 8 Millionen Arbeitnehmer eine bAV-Anwartschaft im Rahmen einer Direktzusage oder erhalten bereits eine Betriebsrente.

 

Joachim Schwind. Hoechster Pensionskasse.
Joachim Schwind.
Hoechster Pensionskasse.

Der Direktzusage folgen die Pensionskassen mit gut 143,3 Milliarden Euro (plus 8,2 Milliarden Euro oder 6,1 Prozent) mit 7,3 Millionen Anwärtern und 1,2 Millionen Versorgungsempfängern. Der Anteil der Deckungsmittel im DFW Pensionskasse an den gesamten Deckungsmitteln liegt 2014 bei rund 25,7 Prozent.

 

Die Direktversicherungen vereinen rund 60 Milliarden Euro (plus rund 1 Milliarde Euro) und die U-Kassen rund 37,8 Milliarden Euro (plus 0,8 Milliarden Euro) an Deckungsmitteln.

 

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Der Pensionsfonds bleibt mit rund 30,7 Milliarden Euro (plus 2,2 Milliarden Euro) weiter der nach Deckungsmitteln kleinste der fünf deutschen Durchführungswege, legte allerdings um satte 7,7 Prozent zu. Jedoch: Rund 581.000 Anwärter (Vorjahr: 636.000) und rund 291.000 Rentner (Vorjahr: 294.000) sind Versorgungsberechtigte im DFW Pensionsfonds. Sowohl die Anzahl der Rentner als auch die der Anwärter waren 2014 also deutlich rückläufig.

 

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Neben eigener Recherche greift Schwind, Chef der Hoechster Pensionskasse, zur Ermittlung der Daten regelmäßig auf Veröffentlichungen der BaFin, des GDV und des PSV zurück. 1)

 

 

Bilanzsumme versus Kapitalanlagen

 

Auch für Stand Ende 2015 sind die Zahlen bereits teilweise verfügbar: Laut BaFin-Jahresbericht lagen in den beaufsichtigten Pensionskassen zum Stichtag 31. Dezember 2015 Assets in Höhe von 148,2 Milliarden Euro zu (Vorjahr: 139,1 Milliarden Euro). Das entspricht einem Wachstum von circa 6,5 Prozent.

 

Rückläufig dagegen die Beitragseinnahmen: Auf Grundlage der Prognoserechnung summierten sich die verdienten Beiträge 2015 auf circa 6,1 Milliarden Euro und nahmen damit im Vergleich zum Vorjahr um circa 7,4 Prozent ab. Im Jahr 2014 waren sie noch um 2,4 Prozent gestiegen, so die Anstalt.

 

Weniger Dynamik 2015 offenbar auch bei den Pensionsfonds: Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko der Pensionsfonds erhöhten sich 2015 zwar von 1,78 Milliarden Euro auf 2,19 Milliarden Euro. Doch gleichzeitig nahm die Höhe der für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern verwalteten Kapitalanlagen dem BaFin-Bericht zufolge leicht von circa 29,5 Milliarden Euro (Vorjahr 29,4 Milliarden Euro) ab. Auch die Zahl der Berechtigten war weiter rückläufig.

 

Kleinere Diskrepanzen zwischen den Schwind-Zahlen und den Angaben der BaFin (für 2014) ergeben sich regelmäßig daraus, dass Schwind bei Pensionskassen wie -fonds auf die Bilanzsummen abstellt, die BaFin dagegen nur die reinen Kapitalanlagen betrachtet.

 

Mehr zum BaFin-Jahresbericht in Kürze auf LEITERbAV.

 

 

Ein bleibendes Fazit am Rande

 

Das Vorjahres-Fazit von LEITERbAV lässt sich nahezu unverändert wiederholen:

 

Bemerkenswert ist zunächst, dass die Pensionskasse relativ deutlich stärker wächst als die Direktzusage, deren Anteil am Gesamtvolumen weiter rückläufig ist. Dabei ist bei der Direktzusage zu beachten, dass ihre Größenordnung – je nachdem, ob nach Steuer-, Handelsoder IFRS-Bilanz betrachtet – maßgeblich vom gewählten Diskontsatz abhängt.

 

Außerdem ist die Summe von rund 557 Milliarden Euro Deckungsmittel der deutschen bAV ein an sich stattlicher Wert (zu addieren wären die Zusatzversorgungskassen), doch pro Kopf und im Vergleich mit Ländern wie den Niederlanden, Kanada oder Australien kümmerlich, erst recht angesichts einer völlig ungedeckten ersten Säule und angesichts weitgehend ungefundeter Beamtenpensionen. Korrekterweise muss man jedoch bei Staaten, die über vorgeblich sagenhaft große Pensionsfonds beispielsweise für ihre Beamten verfügen, den Anteil des Fundings herausrechnen, der sich auf Staatsanleihen eben dieses Staates gründet. Bei dem staatlichen japanischen Pensionsfonds sind das zuweilen immerhin gut 60 Prozent (bei manch deutschem Bundesland übrigens 100 Prozent).

 

Denkt man die Gedanken konsequent zu Ende, kommt man ohnehin nicht daran vorbei, dass inländische Pensionsvermögen am Ende des Tages nur einen innerstaatlichen Verteilungsschlüssel darstellen und nur ausländische Assets echtes zusätzliches Funding bedeuten. Doch dies auszuführen wäre eine eigene Diskussion wert…“

 

FN 1) s. auch den Aufsatz „Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung in 2014“ in der BetrAV 04/2016 vom 15. Juni 2016, Seite 350-351.

 

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