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80. aba-Jahrestagung (II):

„Deutschlandrente nicht praxistauglich“

Heute Morgen in Berlin: Schon fast ein wenig traditionell lädt die aba am Vortag ihrer Jahrestagung in Berlin zu einem Pressefrühstück. Die Themen, welche die Arbeitsgemeinschaft derzeit bewegen, sind vielfältig. Manfred Brüss war dabei.

 

Heribert Karch, MetallRente und aba.

Morgen beginnt in Berlin die 80. aba-Jahrestagung, bei der die Wirkung des BRSG – aber nicht nur die – im Mittelpunkt der zweitägigen Beratungen stehen dürfte. Der Vorstandsvorsitzende der aba, der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, Heribert Karch übte im Vorfeld der Tagung heftige Kritik an dem hessischen Vorstoß zur Schaffung einer staatlich organisierten Deutschland-Rente, welche die dritte Säule stärken soll. Tatsächlich stehe die Deutschlandrente in direkter Konkurrenz zur bAV, sagte Karch heute Morgen vor Berliner Fachjournalisten.

 

 

Gefährliche Überholversuche

 

Die Idee der schwarz-grünen hessischen Landesregierung sei eine ursprünglich aus wahlkampftaktischen Erwägungen heraus entstandene, nicht praxistaugliche „Reißbrettkonstruktion“, die nicht praxistauglich sei, so Karch vor der Presse. Dieses Konstrukt würde zwar formell an die dritte Säule der Altersvorsorge angebunden. Mit der Zielrichtung auf kleine und mittelgroße Unternehmen und der Verpflichtung der Arbeitgeber zum verpflichtenden Angebot einer solchen Rente mit einem Opting-out des Arbeitnehmers trete die Deutschlandrente jedoch in Wettbewerb zur eigentlichen bAV.

 

In diesem Zusammenhang warnte der aba-Chef angesichts der frischen bAV-Reform vor politischen „Überholversuchen“ und meinte damit explizit neben der Deutschlandrente auch die Überlegungen zu einem standardisierten Riester-Produkt. „Überholen“ sei dabei nicht wörtlich zu nehmen, denn auch der Versuch, eine Deutschlandrente legislativ umzusetzen würde – ebenso wie jüngst verabschiedete bAV-Reform – mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

 

Am Rande: Das Projekt der Deutschlandrente liegt im Bundesrat erst einmal auf Eis. Die zuständigen Ausschüsse werden sich mit dem hessischen Entschließungsantrag erst wieder befassen, wenn die Landesregierung die Vorlage erneut in die Länderkammer einbringt, wie aus informierten Kreisen verlautete.

 

 

Bitte keine Ungeduld

 

Karch äußerte sich überzeugt, dass die Tarifpartner das mit dem BRSG geschaffene Modell der reinen Beitragszusage auch annehmen werden. Allerdings dürfe man keine übereilten Erwartungen haben. Schließlich müsse das Projekt ja seine Langzeittauglichkeit beweisen. Auch bedürfe auch die Vorbereitung einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifpartner und die anschließende Genehmigung durch die BaFin Zeit. Karch rechnet hier für die Aufstellung solcher Modelle mit circa einem Jahr Zeitaufwand. Folglich könnte das BRSG ab dem Jahr 2020 seine Wirkung in Sozialpartnermodellen entfalten, so seine Einschätzung.

 

 

6a und Doppelverbeitragung weiter auf der Tagesordnung

 

Themen, die die aba ebenfalls stark beschäftigen, sind die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten sowie die nach ihrer Einschätzung dringend gebotene Reform des Paragrafen 6a Einkommensteuergesetz (EstG). Der heute in der anhaltenden Niedrigzinsphase vorgeschriebene steuerliche Abzinsungssatz von sechs Prozents passe nicht in die aktuelle Landschaft, zumal Scheingewinne versteuert werden müssten, sagte Karch. Eine Absenkung um einen Prozentpunkt würde aber einmalige Steuerausfälle (in Form einer Steuerstundung) im Volumen von rund zehn Milliarden Euro nach sich ziehen. Positive Signale aus der Politik gibt es hier derzeit nicht. Die aba hat sich jüngst erst im Rahmen ihrer jährlichen Steuerrechtstagung in der Frage des 6a erneut positioniert und Vorschläge gemacht.

 

Bei der Doppelverbeitragung sind derzeit zwei Teillösungen im Gespräch: Die Rückkehr zum halben Beitragssatz und die Schaffung eines Freibetrags. Der Ball liegt hier bei der Union. Dort hieß es auf Nachfrage, man habe noch keine feste Meinung. Ein Freibetrag sei aber eine Möglichkeit. Die SPD bevorzugt die Rückkehr zum halben Beitragssatz. aba-Geschäftsführer Klaus Stiefermann sieht in der Union Widerstand gegen eine Entlastung vor allem „im Südosten der Republik“.

 

 

Rentenkommission nimmt Gestalt an

 

Ralf Kapschack, MdB SPD.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Rentenkommission, die aufzeigen soll, welche Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nach 2025 gelten sollen, wird jetzt installiert. Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) will am morgigen Donnerstag die beiden künftigen Vorsitzenden der Rentenkommission vorstellen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilte. Nach Informationen des „Handelsblatts“ werden der CDU-Sozialexperte und frühere Bundestagsabgeordnete Karl Schiewerling und die frühere Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS, Gabriele Lösekrug-Möller, die Rentenkommission leiten. Hinzu kommen sollen nach diesen Informationen jeweils aus dem Deutschen Bundestag zwei Sozialexperten von der CDU und der SPD sowie einer aus der CSU. Als gesetzt gelten danach der CDU-Abgeordnete Peter Weiß und der SPD-Abgeordnete Ralf Kapschack.

 

Die zwischenzeitlich auf LEITERbAV erfolgte Berichterstattung zur 80. aba-Jahrestagung am 3. und 4. Mai 2018 in Berlin:

 

26. April: Szene trifft sich in Berlin

 

 

2. Mai: „Deutschlandrente nicht praxistauglich“

 

 

7. Mai: „Nutzt die Macht zur Gestaltung“

 

 

8. Mai: Von boLZ und Mindesthöhen, bAV-Headlines, BMF-Schreiben und Insolvenzen

 

 

9. Mai: Von internen DFW vs. rBZ, von US-GAAP vs. rBZ und von der Kirche im Dorf

 

 

14. Mai: Von kurzer Vola und langer Anlage, von CARL und von Attraktivität

 

 

16. Mai: Von Enttäuschungen und Erwartungen, von Herkules und Zielkonflikten

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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