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bAV-Prax-Advertorial – ein spekulatives Element:

Deutschland – Lust und Last der Garantien

Besonders in Deutschland wird die bAV künftig mehr Menschen erreichen und mehr leisten müssen als bisher. Doch dazu ist notwendig, dass einige ihrer Grundprämissen neu und weiter gedacht und entwickelt werden, schreibt Klaus Mössle.

 

Dr. Klaus Mössle
Dr. Klaus Mössle.

Ungeachtet der drängenden Problematik sticht im Investmentverhalten der Deutschen im internationalen Vergleich ein Merkmal hervor: die Vorliebe für Garantien. Dies belegt nicht zuletzt ein Blick auf den Markt. Garantieprodukte gibt es besonders in der Altersvorsorge in allen denkbaren Variationen. Standard sind Produkte, die die Rückzahlung der insgesamt eingezahlten Beträge garantieren. Andere Produkte sagen darüber hinaus eine Renditegarantie in Form einer fest zugesagten Mindestverzinsung zu. Allerdings haben Garantien durchaus ihren Sinn: In der bAV muss eine Kapitalerhaltungsgarantie die Arbeitnehmer vor einem (teilweisen) Kapitalverlust in der Entgeltumwandlung bewahren, gleiches gilt für Riester-Produkte. Doch abseits der nachvollziehbaren, auch rechtlich vorgeschriebenen Garantien kann man sich des Eindrucks einer allgemeinen, hiesigen Auffassung nicht erwehren, wonach Produkte mit strengen Garantien grundsätzlich überlegen seien. Die mit Garantien originär einhergehenden Beschränkungen werden dabei offenbar nicht ausreichend antizipiert, gleichwohl sie erheblich sind.

 

In der bAV erklärt sich die Bedeutung von Garantien aus der gesetzlichen Vorgabe der Beitragszusage mit Mindestleistung, im weiteren Sinne aber auch durch ihre originär einfache Vermittelbarkeit nicht zuletzt gegenüber Betriebsräten. Kosten, Kontrahentenrisiken, Renditeeinbußen und Alternativen sind im Gegensatz dazu diffiziler zu kommunizieren, entsprechend genießen diese Fragen bei Aufstellung eines Versorgungswerks zumeist weniger Aufmerksamkeit. Auf den Punkt gebracht: Wer Garantien verspricht, muss den Umgang mit „Tail Risks“ nicht mehr erklären. Hinzu tritt, dass Garantien der große Gleichmacher sind. Bei aktienorientierten Investments können dagegen durchaus unterschiedliche Ergebnisse für unterschiedliche Gruppen von Berechtigten – in Abhängigkeit von Jahrgang und Zeitpunkt des Renteneintritts – auftreten.

 

Sinn und Zweck des Höchstrechnungszinses

 

Im übrigen sind die Garantien, wie wir sie heute sehen, nur teilweise regulatorisch bedingt. Beispiel Lebensversicherung: Deren Regulierung schreibt nicht vor, dass 1,75 respektive 1,25 Prozent garantiert werden müssen – das ist nur der höchste zulässige Satz –, und sie schreibt auch nicht vor, dass dies jährlich erfolgen muss. Dass es praktisch marktweit passiert, ist ein Ergebnis des Wettbewerbs in der Assekuranz – doch ob dieser in diesem Fall zum Vorteil des vorsorgenden Kunden beziehungsweise Anlegers ist, darf man bezweifeln. Im Gegenteil, das Gesetz kennt den Höchstrechnungszins bezeichnenderweise ja gerade deshalb, um eine ruinösen und für die Belange der Versicherten gefährlichen Wettlauf zu höheren Garantien unbedingt zu verhindern. Grundsätzlich hätten auch Pensionskassen die Option, Tarife mit bloßem Kapitalerhalt zum Laufzeitende anzubieten.

 

Prinzipiell und immer gilt: Je ausholender die Renditegarantie, desto geringer ceteris paribus das Risikobudget und damit zwangsläufig das Renditepotential für den Vorsorgenden. Garantien kosten damit unausweichlich Rendite. Darüber hinaus nehmen mit der Anlagedauer die Renditeeinbußen zu, so dass diese gerade bei der regelmäßig langfristigsten Kapitalanlage, nämlich derjenigen in der bAV, ihre größte Dimension erreichen. Bei gegebener Duration wird der Preis der Garantie schließlich vom Zinsniveau bestimmt: Niedriges Zinsniveau heißt hohe Garantiekosten und umgekehrt. Dass wir uns in einer hartnäckigen Phase der äußerst teuren Garantien befinden, muss hier kaum erwähnt werden. Und in dieser Niedrigzinsphase, die andauern könnte, wird vielen erstmals bewusst: Garantien über Zeiträume von 30 bis 40 Jahren haben ein spekulatives Element!

 

Je höher die Garantie, desto besser?!

 

Auch ohne explizite Garantien neigen viele Menschen in Deutschland – aufgrund historischer Volatilitätserfahrungen, aufgrund der jüngsten Krisenjahre und ungeachtet der nun ebenfalls seit 2009 andauernden Hausse an den Aktienmärkten – eher zu vermeintlich sicheren Festzinsanlagen, obwohl offenkundig ist, dass selbst 10-jährige Bundesanleihen mit einer Rendite von unter einem halben Prozent nicht einmal mehr den realen Kapitalerhalt gewährleisten können und somit zumindest für die Kapitalaufbauphase in der bAV – vom Alter 30 bis 65 – auf Sicht kein adäquates Anlageinstrument sind. In demographisch und damit wirtschaftlich wachstumsschwachen Regionen wie Westeuropa müssen kapitalgedeckte Vorsorgesysteme so ausgerichtet werden, dass die weltweit weiterhin vorhandenen Wachstums- und Renditepotenziale sozusagen ins Portfolio geholt werden können. Nur so kann Kapitaldeckung ihren Zweck erfüllen: nämlich den Vorsorgesparern insbesondere über globale Aktienstrategien – einschließlich deutscher Unternehmen – die Teilhabe am Wachstum des weltweiten Produktivkapitals zu ermöglichen.

 

FAZ-Buch 2015 Titel Fidelity Mössle

Um Missverständnissen vorzubeugen: So wenig Altersvorsorgeprodukte mit hohen Garantieversprechen grundsätzlich vorteilhaft sind, so wenig sind Garantien in der Altersvorsorge überflüssig, namentlich bei solchen Rentnern, für die eine lebenslange Leibrente – analog oder ergänzend zur staatlichen Rente – die richtige Lösung darstellt. Kardinalfrage ist vielmehr, ob sich die Menschen in Deutschland angesichts der Gemengelage aus dominierendem Umlageverfahren und demographischem Druck, aus geringer Kapitaldeckung und anhaltendem Niedrigzins die bis dato üblichen Formen der Garantien noch leisten können. Nach Ansicht des Autors lautet die Antwort: Nein. Tatsache ist jedenfalls, dass nicht das höchste Garantieversprechen den Vorsorgebedarf automatisch am besten deckt. Und Tatsache ist auch, dass etablierte Alternativen bereits zur Verfügung stehen. Die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten tun gut daran, das Verständnis ihrer Partner und ihrer Klientel für Sinn und Unsinn, für Kosten und Nutzen von Garantien zu befördern. Und sie tun gut daran, die nicht ohne Grund vorhandenen gesetzlichen Spielräume zu nutzen und Altersvorsorgeprodukte mit alternativen Risikomanagementmodellen zu entwickeln, zu kommunizieren und zu etablieren.

 

 

Dieser Text ist ein Auszug des Beitrags „Moderne bAV-Konzepte: Wenig weniger versprechen – besser kommunizieren – umso mehr liefern“ aus dem Buch „bAV 2015 – Im Spannungsfeld zwischen Regulierung, Kapitalmärkten und Demographie“Ende 2015 erschienen im F.A.Z.-Fachverlag, der FRANKFURT BUSINESS MEDIA GmbH, und herausgegeben von Guido Birkner, Redakteur in eben diesem Verlag, und Pascal Bazzazi, Chefredakteur und Herausgeber von Leiter-bAV.de.

 

Der gesamte Beitrag findet sich hier.

 

Der Autor ist Leiter des institutionellen Geschäfts bei Fidelity Worldwide Investment in Deutschland.

 

Von ihm beziehungsweise Fidelity International sind zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV erschienen:

 

 

„… und neuer Schwung für die drei Akteure“, 25. Juli 2017

 

Von Strahlkraft, Verantwortung Mitleid und mehr…“, 21. Oktober 2019

 

Der Weg zum Ruhestand, 4. November 2019

 

Von 0 auf 150? Sechs Regionen auf dem Prüfstand, 28. Juli 2020

 

Pandemie verstärkt ESG-Fokus – bei Unternehmen und Anlegern, 8. April 2021

 

An einer Rentenreform führt kein Weg vorbei, 28. Juli 2021

 

15. Villa Mumm Konferenz am 9. September online aus Kronberg, 26. August 2021

 

Nachbericht – 15. Villa Mumm Konferenz:

Von seltenen Tieren, goldenen 20ern, ökonomischem Long Covid …, 1. Oktober 2021

 

Kontakt:

Holger Schwarze

Head of Workplace Investing Marketing

Fidelity International

Kastanienhöhe 1

61476 Kronberg im Taunus, Deutschland

 

Tel.: +49 6173 509 3250

Mobil: + 49 151 54428539

Email: holger.schwarze@fil.com

www.fidelity.de

 

 

Advertorial mit freundlicher Unterstützung von:

 

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Weitere Informationen unter: www.fidelity.de/bAV

 

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