Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Björn Bohnhoff im Interview (I):

Der Spiegel der ungeschminkten Wahrheit

 

Die Deutscher Pensionsfonds AG sieht sich sehr gut aufgestellt. Auf Dauer ist aber auch einer der größten offenen Wettbewerbspensionsfonds Deutschlands nicht gegen das Niedrigzins-Virus immun. Über den Pensionsfondsmarkt, die eigene Geschäftsentwicklung sowie über Fluch und Segen der Regulierung spricht Björn Bohnhoff, Vorstand der Deutscher Pensionsfonds AG, mit LbAV-Autor Detlef Pohl – Teil I eines Interviews.

 

 

 

Herr Bohnhoff, wer verbirgt sich hinter dem groß klingenden Namen Deutscher Pensionsfonds?

 

Die Deutscher Pensionsfonds AG, kurz DPAG, ist ein Joint Venture der Deutsche Bank AG und der Zurich Gruppe Deutschland. Bei der Gründung 2002 haben wir uns intensiv mit der Frage beschäftigt, welchen Namen wir dem gemeinsamen Pensionsfonds geben wollen. Es sollte sich um einen starken neutralen Namen handeln, der dennoch einen deutlichen Bezug auf die dahinter stehenden Partner hat, und das finden wir, ist gut gelungen. Der Deutsche Pensionsfonds verbindet langjährige Erfahrung und Kompetenz auf dem Finanzsektor mit modernen Strategien der Alterssicherung.

 

 

 

Trotz der namhaften Gesellschafter, die ja auch für bundesweiten Vertrieb stehen, hat der Pensionsfonds keinen einzigen Mitarbeiter. Wer macht also die Arbeit?

 

Über Dienstleistungs- und Funktionsausgliederungsverträge mit den Gesellschaften der Zurich Gruppe, der Deutsche Asset & Wealth Management und Towers Watson kann der Pensionsfonds grundsätzlich auf das Know-how und die Mitarbeiter dieser Gesellschaften zurückgreifen. Dieses Modell ist eine der Stärken der DPAG, denn sie hat somit trotz der geringen Größe skalierbaren Zugriff auf Experten aller Kernfunktionen.

 

 

 

Um gleich mal bei der Kapitalanlage nachzuhaken: Wie ist das Asset Management organisiert?

 

Der Pensionsfonds greift hier auf die Kompetenzen der Deutsche Bank AG und im Speziellen den Geschäftsbereich Deutsche AWM zurück. Der Unternehmensbereich unterstützt mit seinem Angebot an traditionellen und alternativen Produkten in allen wichtigen Anlageklassen private und institutionelle Investoren weltweit bei der Absicherung und Vermehrung ihres Vermögens.

 

 

 

Ausschlaggebend war die Aussicht auf Übertragungen von Pensionsverpflichtungen sowie die damals absehbare steuerliche Gleichstellung von Pensionskasse und Direktversicherung.“

 

 

 

Wettbewerbspensionsfonds sind generell noch jung an Jahren? Was gab bei Ihnen im Hause den Ausschlag zur Gründung 2002?

 

Björn Bohnhoff.  Vorstand Deutscher Pensionsfonds AG.
Björn Bohnhoff.
Vorstand Deutscher Pensionsfonds AG.

Zurich ist und war schon immer ein ausgewiesener Experte im Bereich fondsgebundener Versicherungslösungen – vor diesem Hintergrund war der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg mit freieren Möglichkeiten in der Kapitalanlage natürlich im Fokus. Aber selbstverständlich wurde seinerzeit intensiv darüber diskutiert, ob die Gründung einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds die richtige Wahl ist. Ausschlaggebend für unsere Entscheidung war die Aussicht auf Übertragungen von Pensionsverpflichtungen auf den Pensionsfonds sowie die damals schon absehbare Gleichstellung der steuerlichen Förderung der Pensionskasse und Direktversicherung.

 

 

 

Und wie hat sich der Markt in den letzten zehn Jahren einschließlich der Unternehmens-Pensionsfonds entwickelt?

 

Die Pensionsfonds in Deutschland haben Ende 2013 knapp über fünf Prozent der Deckungsmittel in der bAV verwaltet. Damit ist der Pensionsfonds immer noch der kleinste Durchführungsweg, aber stetig wachsend. Perspektivisch ist zu erwarten, dass der Pensionsfonds die Unterstützungskasse, gemessen an Deckungsmitteln, überholt und weiter zur Direktversicherung aufholt, die etwa zehn Prozent der Mittel verwaltet. Das bisherige Wachstum des Marktes ist aber natürlich ganz wesentlich durch die Unternehmenspensionsfonds geprägt. 2013 allein entfielen 20 Millionen der 28 Milliarden Euro Bilanzsumme aller deutschen Pensionsfonds auf die fünf größten Unternehmenspensionsfonds.

 

 

 

Wir sind sicherlich nicht der einzige Marktteilnehmer, der mit einem dynamischeren Wachstum im Pensionsfondsmarkt gerechnet hat.“

 

 

 

Angesichts der Geschäftszahlen 2014 scheinen marktweit längst nicht alle früheren Blütenträume gereift zu sein. Ist das Konzept der Ablösung von Pensionsverpflichtungen gescheitert? Wie sehen Ihre Zahlen aus?

 

Das Konzept ist aus unserer Sicht keineswegs gescheitert, sondern lediglich deutlich langsamer gestartet als viele das erwartet oder erhofft haben. Gerade das aktuelle Umfeld erhöht aber in erheblichem Umfang den Bedarf auf Seiten der Unternehmen, langfristige Lösungen für die Lasten der Pensionsverpflichtungen zu finden. Wir sind sicherlich nicht der einzige Marktteilnehmer, der mit einem dynamischeren Wachstum im Pensionsfondsmarkt gerechnet hat. Aber der Markt wächst weiterhin, auch wenn er nach wie vor in erheblichem Maße durch einzelne Großauslagerungen dominiert wird. Das erklärt die stark schwankenden Geschäftszahlen der großen Wettbewerbspensionsfonds sowie des Marktes insgesamt zwischen den einzelnen Jahren. DPAG kann hier in erheblichem Umfang von ihren starken Partnern profitieren und konnte zahlreiche Großkunden gewinnen. Wir verwalten heute über eine Milliarde Euro Assets und betreuen über 17.000 Versorgungsberechtigte.

 

 

 

Ein maßgeblicher Grund für die Zurückhaltung ist sicherlich die dauerhafte Niedrigzinsphase. Was bewirkt sie bei der Ablösung aus Unternehmersicht, und was sind die Konsequenzen für den Pensionsfonds auf der Asset-Seite?

 

Die Niedrigzinsphase bewirkt natürlich, dass die Zinssätze zur Berechnung eines realistischen Einlösebeitrages sinken, der entsprechende Betrag also deutlich ansteigt. Dies wirkt auf viele Kunden gerade bei Auslagerung von Versorgungen für Gesellschafter-Geschäftsführer sehr abschreckend. Man darf aber nicht verkennen, dass der Pensionsfonds letztlich nur errechnet, wie viel Mittel zur langfristigen Finanzierung der bereits eingegangenen Verpflichtung benötigt werden. Er spiegelt insofern nur ungeschminkt eine häufig unangenehme Wahrheit. Gerade große Unternehmen sind sich dieser Thematik meist bestens bewusst und lassen sich von den notwendigen Finanzierungsbeträgen weniger schrecken. Natürlich bedarf die Auslagerung auf einen Pensionsfonds nicht nur der Erkenntnis des Finanzierungsbedarfes, sondern auch der notwendigen Liquidität.

 

 

 

Im Durchschnitt werden die Pensionsverpflichtungen um 50 Prozent innerhalb der nächsten vier bis sechs Jahre steigen, wenn das Zinsniveau auf jetzigem Niveau bleibt.“

 

 

 

Und genau da fordern die steigenden Pensionsverpflichtungen doch ihren Tribut…

 

Neben dem als „Verteuerung“ der Auslagerung empfundenen Effekt des Niedrigszinsumfeldes gibt es in der Tat eine zweite erhebliche Auswirkung. Die Pensionsverpflichtungen in der HGB-Bilanz steigen dramatisch an, da auch der Zins fortlaufend sinkt, mit dem seit dem BilMoG künftige Pensionsverpflichtungen handelsrechtlich diskontiert werden müssen. Im Durchschnitt werden die Pensionsverpflichtungen um 50 Prozent innerhalb der nächsten vier bis sechs Jahre steigen, wenn das Zinsniveau auf jetzigem Niveau bleibt. Diese steigenden Verpflichtungen merken viele Unternehmen bereits heute. Der Pensionsfonds ist eine wirkungsvolle Methode zur Lösung der Thematik.

 

 

 

Ist denn nicht damit zu rechnen, dass es Entlastung auf Seiten der BilMoG-Zinsermittlung geben wird?

 

Natürlich ist die Frage der Zinsermittlung unter BilMoG längst Bestandteil der politischen Diskussion. Es gibt auch erste Überlegungen über methodische Änderungen, etwa längere Durchschnittszeiträume, Annahme von Mindestzinsen beziehungsweise Unterstellung höherer Langfristzinsen, um den Sinkflug des BilMoG-Zinses zu bremsen. Dabei darf man aber nie vergessen, dass hier nur ein Messinstrument verändert wird – an der realen Herausforderung der Finanzierung der Pensionsverpflichtungen ändert sich hierdurch nichts. Nur weil ein Quecksilberthermometer länger braucht, um die Körpertemperatur zu messen, ist die Temperatur dadurch nicht geringer.

 

 

 

Die Nettoverzinsung möchte ich dabei immer gerne sekundär ansprechen.“

 

 

 

Als ein Ausweg werden derzeit nicht-versicherungsförmige Pensionspläne gesehen. Geht diese Strategie denn auf, und bei welcher Nettoverzinsung landet Ihr Asset Manager?

 

Zunächst haben wir zahlreiche Nettoverzinsungen, weil bei allen Großübertragungen eine individuelle Kapitalanlage in enger Abstimmung mit dem Trägerunternehmen erfolgt. Die Strategien sind dabei auch sehr unterschiedlich – von sehr offensiven Kapitalanlagen mit hohen Aktienanteilen bis hin zu sehr konservativen Portfolien. Für Übertragungen bis zu 25 Millionen Euro kommt im Regelfall unser Pensionsplan 11 zur Anwendung, mit dem die DPAG zwei Kapitalanlagestrategien fährt, zwischen denen der Kunde wählen kann. Die Nettoverzinsung möchte ich dabei immer gerne sekundär ansprechen.

 

 

 

Warum?

 

Auf jeden Fall nicht, weil die Verzinsung unerfreulich wäre, ganz im Gegenteil. Mit einer Performance von 77 Prozent seit Auflegung, was einer jährlichen Rendite von 8,5 Prozent entspricht, haben wir eine hervorragende Entwicklung zu verzeichnen. Aber eben diese hohe Verzinsung verleitet zu einem Trugschluss bezüglich der künftig erwarteten Rendite. Ein Großteil dieser Performance ist einem hohen Investment in langfristige Zinspapiere und dem entsprechenden Zinsverfall an den Märkten geschuldet. Kunden, die heute auslagern, empfehlen wir 2,0 Prozent als Rechnungszins zur Ermittlung des Einlösebeitrages zu verwenden – wobei die aktuelle Volatilität auf der Zinsseite eine fortlaufende Justierung dieses Zinses erforderlich macht.

 

 

 

Nichtversicherungsförmige Pensionspläne der BZML sind nach geltendem Recht auf die Ansparphase begrenzt. Sehen Sie Chancen, dass die Politik diesen Weg auch für die Rentenphase erlaubt?

 

Bei versicherungsförmigen Lösungen zur Entgeltumwandlung nach Paragraf 3 Nummer 63 EStG ist der Pensionsfonds bisher auf lebenslange Zahlungen und dies im Sinne einer Garantie verpflichtet. Dies führt dazu, dass Pensionsfonds zwar in der Ansparphase sehr offensiv investieren können, ab Rentenbeginn aber in sehr konservative Anlagen gezwungen werden. Hier werden aktuell Anpassungen diskutiert, die unter bestimmten Rahmenbedingungen eine geringere Garantieleistung durch den Pensionsfonds ermöglichen würden, was diesen in die Lage versetzen würde, auch in der Rentenphase risikofreudiger zu investieren. Diese Überlegungen ändern aber nichts an dem grundsätzlichen Nachteil der Förderung via Pensionsfonds nach 3.63 im Vergleich zur Direktversicherung oder der Pensionskasse, und wird für sich alleine genommen keine Änderung bewirken. Wenn man die entsprechende Überlegung als Vorbereitung auf die viel diskutierte Nahles-Rente sieht, kann dieser Baustein natürlich eine sinnvolle Liberalisierung des Vehikels sein.

 

 

 

Von Unternehmen wurden EbAV gegründet, um bAV-Pläne sauber abzugrenzen und nicht, um Aktiengesellschaften mit hohen Eigenkapitalanforderungen zu erhalten.“

 

 

 

Apropos Regulierung: Industrielle bAV leidet unter massiven Angriffen der Europäischen Politik, was die Unterlegung von Garantien mit Eigenkapital betrifft. Wie ist da der aktuelle Stand bei Pensionsfonds? Gibt es weiter einen deutschen Sonderweg?

 

Im Mittelpunkt des Interesses europäischer Politik stehen die Einrichtungen der bAV. Dazu zählen unternehmenseigene und offene Pensionsfonds und Pensionskassen. Die Auswirkungen von entsprechenden Änderungen sind dabei aus Sicht von Wettbewerbspensionsfonds deutlich anders zu bewerten als aus Unternehmenssicht. Wettbewerbspensionsfonds folgen schon heute häufig den internen Gruppenvorgaben der Lebensversicherer und sehen Solvency-II-Vorgaben entspannter entgegen. Von Unternehmen wurden EbAV gegründet, um bAV-Pläne sauber abzugrenzen und nicht, um Aktiengesellschaften mit hohen Eigenkapitalanforderungen zu erhalten. Entsprechend würden Solvency-II-Vorgaben hier deutliche Zusatzbelastungen bewirken und sicherlich zahlreiche Fragen zum Sinn dieser Vehikel bei Unternehmen auslösen. Über die Anforderungen an die Kapitalausstattung wird auf EU-Parlamentsebene daher intensiv diskutiert. Die Anwendung von Solvency II auf EbAV ist zurzeit nicht geplant, weshalb hier aktuell kein deutscher Sonderweg erforderlich ist. Sollte es in fünf Jahren hier jedoch zu einer strengeren Regelung auf europäischer Ebene kommen, bleibt auch offen, ob ein solcher Sonderweg überhaupt gangbar ist – denn oberstes Ziel der Initiative ist ja die Schaffung von europaweit einheitlichen Rahmenbedingungen.

 

 

 

Und wie bewerten Sie den Richtlinienentwurf abseits der Eigenkapitalfrage?

 

Die anderen Bestandteile der EbAV-Initiative stellen sinnvolle Forderungen zu Informationspflichten und Verhaltensregeln dar, wobei die Ausgestaltung im Detail häufig recht bürokratisch ausfällt. Im Vergleich zu den diskutierten Kapitalausstattungsregeln sind dies aber Randthemen, und die letzten Gesetzesentwürfe bewegen sich stetig in eine sinnvolle Richtung.

 

 

 

 

Ende des ersten Teils des Interviews mit Björn Bohnhoff.

Teil II findet sich hier.

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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