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Minister wollen zügig Gesetzentwurf vorbereiten:

Der Durchbruch?

 

Es hatte sich angekündigt: Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben offenbar einen Konsens erzielt, wie die beabsichtigte Stärkung der bAV vollzogen werden kann.

 

Auf dieser Basis wolle man jetzt zügig einen Gesetzentwurf erarbeiten, teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gegenüber LEITERbAV mit. Vorausgegangen war ein Treffen mit Spitzenvertreten der Gewerkschaften und der Arbeitgeber. Nähere Angaben machte das BMAS nicht.

 

Doch bekanntlich ist es erklärtes Ziel der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die betriebliche Altersversorgung insbesondere in kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) und unter Geringverdienern zu verbreitern. Nach übereinstimmenden Berichten der Nachrichtenagenturen dpa und Reuters wurde in folgenden Punkten Konsens erzielt:

 

  • Unternehmen sollen nicht mehr garantieren müssen, dass Betriebsrenten in einer bestimmten Höhe ausgezahlt werden; es soll eine reine Zusage über die Höhe der Beiträge ausreichen, wenn sich die Tarifpartner darauf auch einigen.

  • Geringverdiener sollen durch direkte Zuschüsse für die bAV gewonnen werden. Zuschüsse über 30 Prozent sollen an die Arbeitgeber gehen, wenn sie 240 bis 480 Euro im Jahr in die bAV einzahlen. Dieser Betrag kann von der Lohnsteuer einbehalten werden. Reuters meldete zudem, Schäuble denke an eine Grenze für Geringverdiener von 24.000 Euro im Jahr. Außerdem soll der Paragraf 3 Nr. 63 EStG erweitert werden, Medienberichten zufolge auf 7 Prozent (hier kann wohl mit einer Einbeziehung der bis dato sozialversicherungspflichtigen 1.800 Euro gerechnet werden).

  • Betriebsrenten sollen auch dadurch für Geringverdiener attraktiver werden, in dem diese beim Bezug von Grundsicherung nicht mehr vollständig angerechnet werden. Unklar blieb, wie hoch dieser Anteil sein soll.

  • Der Spiegel vermeldete darüber hinaus, dass bei einer Kombination von bAV mit Riester die Beitragspflicht in der GKV während der Rentenphase gemildert werden könnte.

 

Fazit: Die Reform geht in die nächste Runde, und große Überraschungen sind dabei ausgeblieben. Die nun kolportierten Eckpunkte decken sich mit dem, was Peter Görgen auf der aba-Pensionskassentagung Anfang September vor dem Parkett erläutert hatte. Doch da das BMAS derzeit noch keine genaueren Angaben macht, bleibt bis auf weiteres unklar, wie die offenen, teils komplexen Fragen des Sozialpartnermodells – vor allem Verästelung der Grundsicherung, Einnahmeausfall in der GKV, Opting-out, Ausgestaltung der DA-Zusage und unter Umständen verfassungswidrige Benachteiligung bestehender Versorgungswerke – en Detail geregelt werden sollen.

 

Man wird sehen.

 

 

 

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