Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

German Pension Finance Watch 2017:

DAX-Pensionswerke trotzen Niedrigzins

DBO 392, Plan Assets 254, Funding Ratio 65: Leichte Entspannung für IAS-19-Bilanzierer, und offenbar haben die großen deutschen Konzerne ihre Pensionslasten im Wesentlichen im Griff. Aber den Zins sollte man weiter im Auge behalten. Und: Die bAV wird wertgeschätzt.

 

Auch wenn im vierten Quartal ein leichter Zinsrückgang auf den Ausfinanzierungsgrad der DAX-Pensionswerke drückte – das Gesamtjahr 2017 schließen sie mit einem leichten Plus ab.

 

Das hat die turnusgemäße Modellberechnung „German Pension Finance Watch“ von Willis Towers Watson ergeben. Zwar bewegte sich der Rechnungszins nur minimal nach oben (von 1,8 Prozent zum Jahresende 2016 auf 1,85 Prozent Ende 2017), jedoch reichte das für einen leichten Rückgang des Verpflichtungsumfangs auf 392,2 Mrd. Euro Ende 2017 (von 397,5 Mrd. Euro Ende 2016).

 

Der Wert der Pensionsvermögen stieg indes leicht auf 254,4 Mrd. Euro Ende 2017 (von 250,3 Mrd. Euro Ende 2016).

 

Insgesamt stieg damit der Ausfinanzierungsgrad im DAX von 63,0 auf 64,9 Prozent. Die Entspannung hatte sich 2017 unterjährig schon angedeutet.

 

Ähnlich zeigte sich die Entwicklung im MDAX, so die Modellrechnung.

 

 

Luft für Weichenstellungen

 

Thomas Jasper, Willis Towers Watson.

Diese erfreulich stabile Entwicklung verschafft den bAV-Verantwortlichen in den Unternehmen Luft, jetzt die für die Zukunft wichtigen Weichen zu stellen“, erklärt Thomas Jasper, Leader Retirement Western Europe von Willis Towers Watson. Jetzt gelte es, die Weiterentwicklung des Rechnungszinses genau im Blick zu behalten und etwa anhand von Prognoseberechnungen die weitere Steuerung der Pensionswerke zu planen.

 

 

 

 

Heinke Conrads, Willis Towers Watson.

Heinke Conrads, jüngst avancierte Leiterin der bAV-Beratung von Willis Towers Watson in Deutschland ergänzt: „Ob und wann der für die internationale Bilanzierung der DBO anzusetzende Zins wieder steigen wird, lässt sich derzeit noch nicht genau abschätzen. Klar ist jedoch, dass sich der nach HGB anzusetzende Zins in den kommenden Jahren vorhersehbar ungünstig entwickeln wird.“

 

In diesem Zusammenhang begrüßte Conrads die gegenwärtige Diskussion um den steuerrechtlichen Rechnungszins.

 

Unternehmen sollten daher unterschiedliche Zins-Szenarien durchdenken und durchrechnen, um die für ihre Pensionspläne passenden Vorbereitungen treffen zu können, so der Rat Conrads'.

 

 

bAV das wichtigstes Nebenleistungsangebot

 

Außerdem betonte WTW gestern ein Ergebnis des hauseigenen „Benefits Trends Surveys“: Demnach sei die bAV das wichtigstes Nebenleistungsangebot, wie mehr als drei Viertel (77 Prozent) der für Survey befragten Unternehmen bestätigen.

 

 

Über die Studie

 

Das „German Pension Finance Watch“ (GPFW) stellt die Auswirkungen der Kapitalmarktentwicklungen auf deutsche Benchmark-Pensionspläne dar. Verglichen wird ein Musterplan, der Ende 2003 vollständig ausfinanziert war (100-Prozent-Plan) und laufend in Höhe der neu erdienten Ansprüche dotiert wird, mit einem für ein DAX- beziehungsweise MDAX-Unternehmen typischen Pensionsplan. Analysiert werden die aktuellen Entwicklungen auf der Verpflichtungsseite sowie die Erträge der für Pensionsverpflichtungen reservierten Kapitalanlagen. Die Untersuchung ergänzt die von Willis Towers Watson herausgegebenen Studien zu US-amerikanischen und weltweiten Benchmark-Pensionsplänen sowie zu den Schweizer Pensionsplänen, die quartalsweise erscheinen.

 

Ex-post-Unterschiede zu den im Vorjahr publizierten Zahlen sind auf den Charakter der Modellrechnung und auf unterjährige Änderungen im Index zurückzuführen.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.