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Sperrfeuer: der Kommentar auf Leiter-bAV.de

Das Ende vom Leid

 

Kurz vor Toresschluss hat die Mobilitätsrichtlinie im Trilog noch einen Bürokratieschub erfahren. Das ist bedauerlich, doch reiht sich dies in das große Bild nahtlos ein.

 

Erinnern Sie sich noch, lieber Leser, an die Lissabon-Strategie der Europäischen Union aus dem Jahre 2000? Innerhalb von zehn Jahren wollte man zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt werden. Außer Realitätsfernen hat das schon damals keiner ernst genommen, der Europa und die EU offenen Auges beobachtet hat. Je nach Wohnort gab es Kopfschütteln (innerhalb der EU) oder Gelächter (außerhalb). Und das mit Recht. Denn von dem Ziel war und ist Europa so weit entfernt wie Fidel Castro vom Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften.

 

 

Der Lacher von Lissabon

 

Und warum war die Lissabon-Strategie für denkende Menschen absurd und ist es bis heute? Der zusammenwirkenden Gründe gibt es viele, die hier zu diskutieren der Platz nicht reichte. Doch gehört eine ebenso ambitionierte wie falsche Regulierung sicher auch dazu, und repräsentativ kann man als kleinen Ausschnitt der Gesamtproblematik die Sphäre der betrieblichen Altersversorgung – für die europäische Wirtschaft und Industrie schon rein quantitativ von strategischer Bedeutung – betrachten. Tun wir das im folgenden:

 

Innerhalb dieses Ausschnitts mag als Beispiel die jüngste „Weiterentwicklung“ herhalten, die die EU-Mobilitätsrichtlinie dieser Tage erfahren hat: Nun also sollen Kleinstabfindungen nicht mehr – wie nach deutschem Recht vorgesehen – einseitig und unbürokratisch abgefunden werden können, nein, der Richtlinien-Entwurf fordert, dass dies künftig nur noch einvernehmlich – daher mit Aufwand verbunden und nicht zuletzt abhängig von des Arbeitnehmers Goodwill – geschehen dürfe.

 

Zur Klarstellung: Wir reden hier von Vorgängen, teils mit Bilanzberührung, die Arbeitgeber auch bei lächerlichsten Größenordnungen möglicherweise jahrzehntelang verwalten müssen (Wechselwirkungen bspw. mit Versorgungsausgleich beachten). Dem großen Bollwerk, das dazu dient (zumindest aber den Effekt hat), deutsche und europäische Arbeitgeber so weit wie möglich von einem Engagement in der betrieblichen Altersversorgung ihrer Mitarbeiter abzuschrecken und abzuhalten, wird mit dieser Richtlinie ein neuer Baustein hinzugefügt werden – übrigens erneut mit tatkräftiger Mithilfe des Europäischen Parlamentes, dass jüngst schon mit dem Vorstoß, die bAV der PRIPS-Verordnung unterwerfen zu wollen, gezeigt hat, als was es mit Mehrheit die bAV interpretiert: Nicht als kollektive Sozialleistung der Arbeitgeber, sondern als schlichte Finanzdienstleistung. Doch diese Sichtweise wird Folgen haben: Denn mittelfristig wird sich jeder Arbeitgeber zunehmend überlegen, ob er neben seinem Kerngeschäft auch noch Finanzdienstleister sein möchte. Dann wird er nämlich auch behandelt wie einer.

 

Auch das im Kern Festhalten an einem zu Solvency II analogen Aufsichts- und Eigenkapitalregime für Einrichtungen der bAV durch Kommission und EIOPA geht exakt in diese Richtung. Die quantitativen Vorschriften sollen zwar weiterhin nicht mit der kommenden IORP-RL II geregelt werden, doch arbeitet EIOPA an dem HBS-Ansatz unverdrossen weiter, und Thomas Steffen, Staatssekretär im BMF, hat erst jüngst laut über ein Copy-Paste von Elementen der Governance-Vorschriften der Säule II von Solvency II auf EbAV nachgedacht.

 

 

Rückzug!

 

Was wird in ein paar Jahren das absehbare Ende vom Leid, Entschuldigung, Tippfehler, meinte: Lied sein? Die bAV, auch die unternehmenseigene, wird am Ende des Tages mehr oder weniger reguliert werden wie ein Finanzdienstleister. Die Unternehmen werden sich demzufolge weiter aus der bAV zurückziehen, schließlich baut man Autos, Häuser, Maschinen, man entwickelt Software oder Pharmazeutika, treibt Handel und Logistik, bewirtet Gäste, fährt Taxi, behandelt Patienten oder schneidet Haare… Und als sei das eigene Kerngeschäft nicht schwer genug, warum soll man sich daneben noch in die komplexen, detailregulierten und haftungsbehafteten Untiefen der Finanzdienstleistung begeben, und sei es für die eigenen Mitarbeiter (die das ganze sowieso kaum noch verstehen und ohnehin andere Sorgen und Vorlieben haben als die bAV)?! Pessimistische Zukunftsmusik? Keineswegs! Denn diesen Prozess kann man bereits beobachten: Die Durchdringung in Deutschland stagniert weitestgehend (ebenso in Großbritannien übrigens), und es gibt namhafte, internationale Großkonzerne, die neueintretenden Mitarbeitern schlicht nur noch einen Gehaltszuschlag zahlen mit der Aufforderung, diesen in die dritte Säule, in die private Altersversorgung zu investieren (Am Rande: Vielleicht sollte das betreffende Unternehmen auf diese Aufforderung verzichten, will es nicht eines Tages vor dem EuGH stehen und dies als Bekenntnis zu einer arbeitgeberfinanzierten bAV interpretiert hinnehmen müssen).

 

 

Und bist du nicht willig…

 

Und wie wird dann unsere geneigte Politik, die europaweit mit ihren Altersvorsorge- und Rentensystemen ebenso auf den Abgrund zutorkelt wie mit ihren Staatshaushalten, auf einen solchen verstärkten Rückzug eines der wenigen, wenn nicht einzigen verlässlichen Akteurs in der Altersvorsorge – des Arbeitgebers – reagieren? Ganz einfach, mit dem Instrument, mit dem sie immer am schnellsten zur Hand ist: der Regulierung. Und bist Du nicht willig, Dich als Finanzdienstleister zu betätigen, so brauch ich Gewalt. Diese Gewalt wird künftig heißen Opting-out und später Obligatorium. Wenn die Politik merkt, dass ihr ein bis dato einigermaßen selbstlos agierender Akteur in der Altersversorgung von der Fahne geht, werden sich die in jüngster Zeit vermehrt aufgetretenen Gedankenspiele um derartige Zwangsmaßnahmen verstärken. Im zu Ende gedachten Ergebnis könnte das heißen, dass jeder, der in Deutschland respektive der Europäischen Union ernsthaft noch einen Funken Gründer- und Unternehmergeist in sich hat, sich zusätzlich zu seinem Kerngeschäft zunächst einmal mit den regulatorischen Anforderungen der bAV-Finanzdienstleistungwird auseinandersetzen dürfen. Was das für die ohnehin mehr als angeschlagene wirtschaftliche Dynamik der EU bedeutet, kann man sich leicht ausmalen – nämlich noch mehr unternehmerische Lethargie und Stagnation als wir jetzt schon haben.

 

 

So langsam wie nachhaltig

 

Freilich, wir reden hier von der bAV, die im europäischen Wirtschaftsgeschehen nur einen kleinen, bescheidenen Ausschnitt darstellt. Und freilich reden wir von Prozessen, die langsam ablaufen, die sich über viele Jahre vollziehen. Doch erstens steht die bAV-Problematik hier wie erwähnt nur beispielhaft, und zweitens heißt Langfristigkeit nicht, dass die resultierenden Schäden deshalb nicht nachhaltig sind, im Gegenteil.

 

 

Die Krise…

 

Wenn wir von Jahren reden, kommen bei Prognosen, wie sie dieser Kommentar anstellt, viele Unsicherheiten hinzu. Im vorliegenden Fall betrifft die Unsicherheit dieser Prognose nicht die bAV an sich, sondern übergeordnet die Europäische Union als Ganzes. Denn deren Zukunft ist alles andere als klar vorgezeichnet. Da ist zunächst die Finanzkrise, die keinesfalls gelöst ist und nur mühsam mit immer größeren Geldmengen und mit immer niedrigeren Zinsen unter der Decke gehalten wird. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Bei der Bewältigung der Krise ist die Politik in den letzten fünf Jahren schließlich abgesehen von Symptomkosmetik keinen echten Schritt vorangekommen, einzig die überdimensionierte und marode Bankenlandschaft Europas hat man stabilisieren können – zu dem Preis, dass diese erstens samt ihrem volkswirtschaftlich überflüssigen, gar gefährlichen Krisenpotential weiterexistiert und weitermacht wie bisher, zweitens bei dieser Rettung die Staatsschulden der europäischen Nationen völlig neue Dimensionen erreicht haben und drittens Banken- und Staatschuldenkrise sich auch noch völlig ineinander verzahnt haben. Es kann kaum ein Zweifel daran bestehen, dass die Finanzkrise – genauer: das Konglomerat aus Banken-, Euro-, Niedrigszins- und Staatsschuldenkrise – Europa beizeiten um die Ohren fliegen wird. Eine brutale Weginflationierung der Gesamtproblematik – mit all ihren schädlichen Folgen – ist mittlerweile noch die sanfteste aller denkbaren Lösungen, und möglicherweise ist es selbst dafür schon zu spät.

 

 

…und die Zentrifuge

 

Ebenfalls die EU als Ganzes betrifft die Frage, die in im öffentlichen Bewusstsein Deutschlands (noch) keine echte Rolle spielt, in anderen europäischen Ländern aber mit Händen zu greifen ist, nämlich schlicht die Frage nach ihrer grundsätzlichen Weiterentwicklung. Die Volksabstimmung in Großbritannien wird kommen, und deren Ausgang ist völlig unkalkulierbar, nicht zuletzt auch wegen der Wechselwirkung mit dem schottischen Streben nach Unabhängigkeit. Und die ölreichen Schotten dürften als Modell eher das reiche und unabhängige Norwegen im Auge haben als das Verweilen in einer EU, die sich mittelfristig um weitere südosteuropäische Beitrittsländer mit neuem, erheblichen Krisenpotential erweitern wird.

 

In anderen Ländern sind diese Zentrifugalkräfte längst politisches Tagesgespräch, namentlich dort, wo sie sich dynamisch etablieren, zu nennen sind hier neben Großbritannien strukturell vor allem Dänemark, Belgien, Finnland, die Niederlande und Österreich, krisenbedingt auch Griechenland, Italien, Spanien und Portugal. Zu dieser Gruppe muss man übrigens auch Frankreich zählen, und wie stark sich EU- und Euro-Skepsis bei den Franzosen bereits verankert hat, wird man bei den kommenden Europawahlen leicht ermessen können. Hinzu tritt der Drang kleinerer Völker nach Unabhängigkeit, neben den erwähnten Schotten zeigen sich hier besonders Katalanen und Flamen agil, der aufmerksame Beobachter weiß aber, dass beispielsweise ein schottisches Vorbild weitere, derzeit schlummernde Kräfte schnell wecken kann, sei es in der Bretagne, im Baskenland, Nordirland oder Südtirol – ebenfalls ein Prozess, der die Integrationskraft der EU auf die Probe stellen wird. Nur in Deutschland scheint man von alldem nichts so richtig mitbekommen zu wollen – vielleicht auch weil nicht zuletzt als eine der absurden Folgen dieser Krise des Deutschen liebstes Kind – der Arbeitsplatz – sich derzeit gewisser, aber trügerischer Sicherheit erfreut. Der Ausgang der kommenden Wahlen zum Europäischen Parlament und dann der der Volksabstimmung in Großbritannien werden Wegmarken sein, an denen man sehen wird, in welche Richtung die EU marschiert – zur Wahl stehen mehr Integration und Brüsseler Machtfülle (samt der unvermeidlich dazugehörigen Bürokratie) einerseits versus einer Rückkehr zu der einstigen deGaulleschen Devise vom Europa der Vaterländer andererseits. Das sind die Entscheidungen, in deren Kielwasser sich Richtung und Zukunft nicht zuletzt der deutschen und europäischen bAV bestimmen.

 

 

 

In eigener Sache: Von Mitte Dezember bis Mitte Januar wird Leiter-bAV.de nur fallweise erscheinen.

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