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Tarifpartnermodell auf dem Prüfstand:

BMAS und BMF spielen den Ball zu den Tarifpartnern

 

Gestern in Bonn, aba-Mathetagung: Auch hier das Sozialpartnermodell im Mittelpunkt, beide zentrale Ministerien auf dem Podium. All zuviel Neues gab es nicht. LbAV-Autor Manfred Brüss hat trotzdem zugehört.

 

 

Offiziell schweigen sowohl das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) über Details des geplanten Sozialpartnermodells zur stärkeren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in kleinen und mittelgroßen Betrieben (KMU) sowie unter Geringverdienern. Und auch auf der aba-Fachtagung der versicherungsmathematischen Sachverständigen gestern in Bonn blieben Vertreter von BMAS und BMF eher vage und nährten auch vereinzelte Hoffnungen nicht, ein Referentenentwurf könnte schon kommende Woche das Licht der Welt erblicken.

 

Marcus Leven vom BMAS...
Marcus Leven vom BMAS…

Klar war allen Diskutanten weiterhin, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz letztlich den Ball den Tarifpartnern zuspielen wird, mit dem Angebot, den Ball auch zu spielen, wie es aba-Chef Heribert Karch formulierte. Wie stark der Ball aber aufgepumpt sein wird, dürfte erst mit Vorlage des Referentenentwurfs klar werden. Dieser Entwurf geht dann zunächst in die Verbändeanhörung, in der sich vor allem Gewerkschaften, Arbeitgeber und aba einbringen werden. Marcus Leven vom BMAS dämpfte in seinem Vortrag zunächst einmal Erwartungen, der Gesetzentwurf könnte bereits kommende Woche und damit noch vor der abschließenden großen Runde in dem von Arbeits- und Sozialministerin initiierten Rentendialog in der dann folgenden Woche veröffentlicht werden. Der schwierigere Part, Arbeitgebern und Gewerkschaften auch – um im Bild zu bleiben – Lust aufs Ballspielen zu machen, liegt beim BMAS. Die Arbeitgeber der KMU sollen damit umworben werden, dass für sie ein „Pay und forget“ gilt und sie keine Haftung übernehmen müssen. Die Spielregeln würden zudem die Tarifpartner festlegen, wobei Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für eine Branche und/oder eine Öffnung des Angebots für nicht tarifgebundene KMU helfen könnte. Leven sagte, das Bild vom Ball sei richtig. „Es wird sich zeigen, wie der Ball aufgenommen wird.“

 

 

BMF: Der Schlüssel liegt in der Kommunikation

 

...und Christine Harder-Buschner vom BMF auf der aba-Mathetagung am 6. Oktober 2016 in Bonn. Fotos: Bruess.
…und Christine Harder-Buschner vom BMF auf der aba-Mathetagung am 6. Oktober 2016 in Bonn.
Fotos: Bruess.

Nach Aussage von Christine Harder-Buschner vom BMF soll für Geringverdiener und deren Arbeitgeber nach wie vor ein möglichst unbürokratisches und einfaches Zuschussmodell entwickelt werden. Dabei gehe es ausschließlich um Arbeitgeberbeiträge zur bAV in allen Zusageformen der externen Durchführungswege. Angedacht sei ein jährlicher Zuschuss zwischen 240 und 480 Euro, für die der Arbeitgeber eine Rückvergütung über 30 Prozent auf seine Steuerschuld erhalten soll. Über die Einkommenshöhe, bis zu der Geringverdiener begünstigt würden, müsse politisch entschieden werden. Die maximale Obergrenze wäre aber ein Monatseinkommen von 2.500 Euro.

 

Beim leidigen Thema Doppelverbeitragung in der GKV wird sich dagegen wohl wenig tun. Mit im Boot müsste hier auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sein, aber „ich weiß nicht, ob das BMG ein so pragmatisches Ministerium ist wie das BMF“, sagte Harder-Buschner, dabei hintergründig lächelnd.

 

Sinn für Humor bewies die BMF-Beamtin auch mit Blick auf die häufig geforderte Ausweitung des Dotierungsrahmens des Paragrafen 3 Nr. 63 EStG im Rahmen einer bAV-Reform, die eigentlich KMU und Geringverdiener im Fokus hat. Nicht ohne Spott bemerkte sie: „Ja, klar, eine Ausweitung des 3.63 hat wirklich viel mit Geringverdienern zu tun. Verstehe ich. Ist leider argumentativ schwierig.“ Wie dem auch sei, mit viel mehr als mit einer rein formalen Hereinnahme der 1.800 Euro in den Förderrahmen sollten Befürworter nicht rechnen.

 

Weitgehend einig waren sich die Teilnehmer der sich anschließenden Podiumsdiskussion, dass der Schlüssel für eine erfolgreichere Verbreitung der bAV bei KMU und Geringverdienern in der klaren und transparenten Kommunikation liegt. Eine Zielrente ohne Garantiezusage durch eine reine Beitragszusage müsse den Arbeitnehmern in der aktuell anhaltenden Niedrigzinsphase verständlich dargestellt werden. Für Kerstin Schminke, Vorstandsmitglied der IG Metall, muss das Gesamtpaket passen. Bislang seien aber durchaus gute Chancen für die Arbeitnehmer durch das Tarifpartnermodell zu erkennen. Auch Claudia Picker von der Bayer AG sieht eine ganze Reihe von positiven Aspekten, auch wenn ihr eigenes Unternehmen, das seinen Beschäftigten seit über 100 Jahren eine Pensionskasse anbietet, hiervon weniger abhängig ist als beispielweise KMU. Doch auch sie sieht die Notwendigkeit, dass im Niedrigzinsumfeld die Haftung der Arbeitgeber bei der Zielrente entfallen muss.

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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