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Der BdV zum Opting-out:

bAV letztlich oft „legaler Betrug“?

 

Angesichts der Diskussionen um ein Opting-out warnt der Bund der Versicherten, die derzeitigen bAV-Angebote seien oft qualitativ zu schlecht, als dass sie eine echte, sinnvolle Vorsorge darstellten. Die Verbraucherschützer wählen harte Worte.

 

Axel Kleinlein BdV
Axel Kleinlein
BdV

BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein äußerte gegenüber Leiter-bAV.de: „Schlechte Rentabilität und Intransparenz, wie wir sie aus der Lebensversicherung und der Riester-Rente kennen, gibt es auch in der bAV.“ Bevor gesetzlich ein Einzahl-Automatismus festgeschrieben werde, müssten zunächst die Angebote besser werden. Das gelte auch mit Sicht auf die Arbeitgeber: „Besonders kleine und mittelständische Unternehmen stehen bei einer quasi-verpflichtenden Vorsorge vor ernsten Haftungsfragen“, so Kleinlein weiter.

 

Neben der Sozialabgabenpflicht seien viele bAV-Angebote auch ähnlich überteuert kalkuliert wie die privaten Angebote der Lebensversicherer und basierten letztlich auf der Hoffnung einer akzeptablen Überschussbeteiligung. „Mit neuen Gesetzen wurde in den letzten Jahren die Überschussbeteiligung massiv geschwächt, ebenso in der bAV. Daher gilt auch hier, dass viele Angebote letztlich legaler Betrug sind“, erklärte Kleinlein.

 

 

Erst der Gesetzgeber, dann die Branche

 

Auf die Nachfrage, ob damit nun der Gesetzgeber oder die Versicherer für diesen vom BdV so genannten „legalen Betrug“ verantwortlich seien, antwortete Kleinlein, letztlich habe der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass diese Art eines legalen Betrugs überhaupt erst einmal möglich wurde. Die Anbieter hätten anschließend diese Möglichkeit ergriffen. „Hauptsächlich liegt die Verantwortung also auf Seiten des Gesetzgebers, aber die Versicherer tragen Verantwortung, indem sie den ihnen gegebenen Rahmen auch ausnutzen“, so Kleinlein zu LbAV.

 

 

Von der Transparenz zur Haftung

 

Zusätzliche Probleme gebe es mit der Transparenz der Angebote. Da formal der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist, bekämen die Arbeitnehmer oft keine ausreichende Aufklärung über die von ihnen finanzierte Vorsorge. Das ist gefährlich, denn „die Arbeitgeber sind sich oft nicht im Klaren, welche Verantwortung sie haben, ihre Mitarbeiter hinreichend über die Vor- und Nachteile der betrieblichen Vorsorge aufzuklären“, macht Kleinlein deutlich. Auch hätten die Arbeitgeber zu berücksichtigen, dass bestimmte Mindeststandards der bAV gemäß Betriebsrentengesetz einzuhalten sind. Unklar sei aber, ob auch alle bAV-Angebote diesen Ansprüchen genügen. „Viele Arbeitgeber sind sich ihrer Rolle und Verantwortung in der bAV nicht bewusst“, resümiert der BdV-Chef.

 

 

Verbreitung kein Ersatz für Qualität

 

Was tun also? Der erste Schritt zur Stärkung der bAV insgesamt wäre laut Kleinlein, im System der Überschussbeteiligung wieder eine angemessene Beteiligung der Versicherten zu erwirken, also Rücknahme bestimmter Regelungen vor allem des Lebensversicherungsreformgesetzes zumindest für die bAV. Beispielhaft nannte er hier die Einschränkung der Beteiligung an den Bewertungsreserven sowie die Möglichkeit, über die freie RfB die Überschüsse zu strecken und zu mindern.

 

Die aktuellen Bemühungen rund um den 17b und der Frage nach Opting-out sind eher Antworten auf die Frage, wie eine höhere Verbreitung der bAV erreicht werden kann. Diese Diskussionen geben aber keine Antworten auf die Frage, wie qualitativ hinreichend gute Angebote entwickelt werden können“ so Kleinlein zu LbAV. Offensichtlich hätten die an die Lebensversicherung angelehnten bAV-Modelle versagt. Daher gelte es nun zu prüfen, wie jenseits der umlagefinanzierten Rente auch ein funktionierendes, hinreichend rentables und für die Verbraucher verständliches kapitalgedecktes System etabliert werden könnte. Kleinlein: „Der BdV bringt sich hier in die Diskussion um neue Modelle ein und wird dies unter anderem auch dadurch tun, in dem er eine Plattform für diese Diskussion bietet.“

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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