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Werd' ich zum Augenblicke sagen:

Barnier stoppt Solvency II für EbAV

Einen Tag, nachdem das Europäische Parlament eine Resolution angenommen hat, die sich in Teilen kritisch mit den Plänen der EU-Kommission eines risikoorientierten Eigenkapitalregimes für Einrichtungen der bAV auseinandersetzt, hat EU-Kommissar Michel Barnier faktisch den vorläufigen Stopp des Projektes verkündet.

 

Barnier sagte gestern in Brüssel in Bezug auf die IORP-QIS, dass „EIOPA unlängst eine Untersuchung zur Solvabilität bestimmter Rentenfonds durchgeführt hat, die zeigt, dass wir unsere Kenntnisse noch vertiefen müssen, bevor wir über eine europäische Initiative zur Solvabilität der Rentenfonds entscheiden können.“

 

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier

Damit bleibt der Kern des geplanten Eigenkapitalregimes und damit auch der wesentliche Streitpunkt – die Säule I, also die Frage der risikoorientierten, quantitativen Eigenkapitalanforderungen – aus der Entwicklung der neuen Pensionsfondsrichtlinie ausgeklammert.

 

Die Argumentation vom Level-Playing-Field

 

Allerdings bekannte sich Barnier weiter zu der grundsätzlichen Notwendigkeit eines derartigen Regimes für EbAV, auch unter Zuhilfenahme der Argumentation vom sogenannten Level-Playing-Field: „Es ist offensichtlich, dass einige Fonds, besonders leistungsbezogene Fonds, schwerwiegende Defizite aufweisen. Zudem wird die zukünftige Anwendung von Solvency II auf Versicherer, die betriebliche Altersversorgung anbieten, Fragen des fairen Wettbewerbs aufwerfen.“ Außerdem sagte Barnier zu den Säulen II und III: „Der Bedarf an weiteren technischen Informationen, bevor Entscheidungen zur Solvabilität von Rentenfonds getroffen werden, sollte uns nicht aufhalten, jetzt zu handeln und die Governance und die Transparenz zu verbessern.“ Aufgeschoben ist für ihn ohnehin nicht aufgehoben: „Meiner Meinung nach sollte diese Situation erneut geprüft werden, sobald wir vollständigere Daten besitzen. Ich betone, dass wir hinsichtlich der Solvabilitätsregeln die Notwendigkeit, langfristig eine Wettbewerbsgleichheit zwischen unterschiedlichen bAV-Anbietern zu garantieren, nicht aus den Augen verlieren dürfen.“

 

Barnier kündigte an, dass er demzufolge im Herbst zunächst einen Richtlinienvorschlag vorlegen werde, der sich auf die Säulen II (Anforderungen zu Governance und Risk Management) und III (Transparenz und Berichterstattung) konzentriert. „Zu diesen Aspekten besteht ein breiter Konsens, zumindest was die Grundsätze angeht“, so der Kommissar.

 

Kapitulation vor dem Faktischen

 

Neben dem Mangel an aussagekräftigen Daten dürfte Barnier auch schlicht vor den realwirtschaftlichen Fakten kapituliert haben: „Ich möchte nicht, dass nationale Systeme, die gut funktionieren, bestraft werden. Und insbesondere möchte ich nicht, dass in der derzeitigen fragilen ökonomischen Situation wir die Fähigkeit der Rentenfonds beeinträchtigen, ihrer Rolle als langfristige Investoren gerecht zu werden.“ Heißt übersetzt: In der von Politik und Notenbanken herbeigeführten Niedrigzinsphase kann Lebensversicherern wie auch EbAV nicht auch noch ein Regime wie Solvency II zugemutet werden. Daher darf man auch gespannt sein, wie sich die endlose Geschichte von Solvency II für die Lebensversicherer weiterentwickelt (wobei man sich hier ja ohnehin schon Zeit bis 2017 eingeräumt hat).

 

Erst auf der aba-Jahrestagung am 15. Mai in Berlin hatte der Europaabgeordnete Thomas Mann (CDU/EVP) die jetzt eingetretene Entwicklung prognostiziert: „Wenn Kommissar Barnier EP und Rat einen Vorschlag zur Überarbeitung der IORP-Richtlinie vorlegt, rechne ich damit, dass die quantitative Säule darin komplett ausgespart bleibt“, so Mann auf der Tagung.

 

Noch nach der EP-Abstimmung am Dienstag hatte Martin Kastler, sozialpolitischer Sprecher der CSU im EP, an Barnier appelliert: „Nehmen Sie das heutige Votum ernst und lassen Sie bitte die Hände von unseren Betriebsrenten. Die Solvency-Pläne müssen vom Tisch!“

 

Strategie der Konfliktvermeidung

 

Mit ihrem Rückzug geht die Kommission also einem möglichen Konflikt mit dem Parlament ebenso aus dem Wege wie mit in Opposition zu dem Projekt stehenden Mitgliedsstaaten, allen voran Großbritannien, die Niederlande, Deutschland, Irland und Belgien. Das sollte der Kommission Spielräume bei anderen im Renten-Weißbuch avisierten Vorhaben verschaffen, vorneweg bei der Portabilität. Ergo: Seit gestern ist mit einer Kürzung der Unverfallbarkeitsfristen mehr denn je zu rechnen.

 

Am Rande: Manch Pensions-Journalist hatte angesichts der offenkundigen Zwänge, vor der die Kommission mit ihrem Vorhaben steht, schon vor längerer Zeit den „langsamen Tod von Solvency II“ ins Spiel gebracht und die Gleichung „Wo kein Solvency II für die Versicherer, da auch kein risikoorientiertes Eigenkapitalregime für EbAV“ aufgestellt.

 

 

 

 

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