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Das Sozialpartnermodell im Bundesrat (III):

Ausschuss rät Rat zur Zustimmung

Im Februar hatte er noch vielfältige Änderungen angeregt, doch vergangene Woche hat der für das BRSG zuständige Ausschuss im Bundesrat der Kammer die Annahme des Gesetzes empfohlen.

 

Der Bundesrat in Berlin-Mitte. Foto: Bundesrat.

Wie berichtet hatten Anfang Februar drei Ausschüsse des Bundesrates – federführend derjenige für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, weiter der Finanzausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss – ihrer Kammer Empfehlungen bezüglich des Sozialpartnermodells gegeben. Diesen war der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf des BRSG nur teilweise gefolgt. Vor allem hatte die zweite Kammer sich die Forderung zu eigen gemacht, dass die Direktversicherung Voll- oder Teilgarantien geben können soll.

 

Nachdem das Gesetz den Bundestag zwischenzeitlich weitgehend unverändert passiert hathatte sich der federführende Bundesrats-Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik vergangenen Donnerstag erneuet mit dem BRSG zu beschäftigen. Ergebnis: der Ausschuss hat dem Bundesrat die Zustimmung zu dem Gesetz empfohlen.

 

Der Bundesrat teilt der Öffentlichkeit zwar nicht mit, ob das Votum des Ausschusses einstimmig war oder nicht, aber allein die Tatsache, dass die Kammer auf eine Veröffentlichung eines jeden Dokumentes zu der Ausschuss-Sitzung verzichtet, deutet aller Erfahrung nach darauf hin, dass die Empfehlung ohne Konflikte zustande gekommen sein dürfte. Damit ist eine Zustimmung der zweiten Kammer zu dem Gesetz am 7. Juli sehr wahrscheinlich geworden.

 

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