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von Pascal Bazzazi, Frankfurt am Main, 18. Dezember 2014
Der Europäische Rat hat sich auf den Entwurf zur neuen Pensionsfondsrichtlinie geeinigt. Damit geht die europäische Gesetzgebung in die nächste Runde.
Nach der Vorlage des Entwurfs der seinerzeitigen EU-Kommission im März hatte die italienische Ratspräsidentschaft nach einem gewissen Schlingerkurs am 3. Dezember ihren vierten, überarbeiteten Kompromissvorschlag zur Pensionsfondsrichtlinie vorgelegt.
In diesem Entwurf Nr. 4.01, auf den sich der Rat (genaugenommen der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten AstV in dessen Vertretung) nun geeinigt hat, lautet der schon legendäre Erwägungsgrund 20:
„Institutions for occupational retirement provision are pension institutions with a social purpose that provide financial services.“
Nächster Schritt im europäischen Gesetzgebungsverfahren ist nun die Aufnahme der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.
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