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Am 25. April in Berlin (I):

Anhörung zur Doppelverbeitragung

Auch wenn SPD, Grüne und Union bei dem leidigen Thema Doppelverbeitragung von Betriebsrenten gern auf Tauchstation gehen, die Linksfraktion beißt sich am Thema fest. Nun hat der Gesundheitsausschuss für den 25. April zu einer Expertenanhörung geladen. Es geht um viel Geld, das durch die Doppelverbeitragung in die Kassen der gesetzlichen Krankenkassen gespült wird. Gesundheitsminister Jens Spahn drängt unterdessen auf Beitragssenkungen der GKV-Kassen, die über reichlich Reserven verfügten. Manfred Brüss berichtet.

 

Die Linksfraktion, die das Thema bereits vor rund zweieinhalb Jahren erfolglos im Bundestag hatte behandeln lassenhatte noch Ende vergangenen Jahres einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der auf eine Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten abzielt.

 

Deutscher Bundestag in Berlin. Foto: Bruess.

Anfang Februar wurde der Antrag im Bundestag behandelt. Dabei wiesen Sprecher von Union und SPD darauf hin, dass bei einer Abschaffung der Doppelverbeitragung der GKV Einnahmeausfälle von 5,2 Milliarden Euro drohten. Allerdings räumte manch Sprecher auch ein, dass man sich im Jahr 2003 einen Vertrauensbruch habe zuschulden kommen lassen. Damals suchte die rot-grüne Koalition mit Unterstützung der Union nach Wegen, die leeren Kassen der GKV und der Deutschen Rentenversicherung auszufüllen. Ins Spiel gebracht wurde von Seiten der SPD jetzt, dass man die Betriebsrentner insofern entlasten könnte, dass sie nicht auch noch den Arbeitgeberanteil zur GKV tragen müssten. Dies entspräche einer Entlastung um etwa 2,6 Milliarden Euro.

 

 

Was kommt nach der Anhörung?

 

Strittig war im Februar im Bundestag, welcher Ausschuss in Sachen Doppelverbeitragung die Federführung haben sollte. Der Antrag der Linken, den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu berufen, fand keine Mehrheit. Deshalb hat jetzt der Gesundheitsausschuss auf Drängen der Linksfraktion zu der öffentlichen Anhörung am 25. April von 14.30 bis 16.00 Uhr eingeladen.

 

Zu der öffentlichen Anhörung sind neun Verbände und Institutionen sowie sechs Wissenschaftler geladen worden. Stellungnahmen der Experten werden üblicherweise erst kurz vor der Anhörung veröffentlicht. Mitentscheidend dürfte die Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands sein. Die GKV-Kassen sind derzeit vergleichsweise gut gefüllt denn, Ende 2016 hatten die gesetzlichen Krankenkassen ein Finanzpolster von etwa 16,1 Milliarden Euro aufgebaut. Hinzu kommen Reserven im Gesundheitsfonds.

 

Eingeladen zur Anhörung sind neben den Tarifparteien auch die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Sozialverbände und Verbraucherschützer. Auch der Verein der Direktversicherungsgeschädigten soll angehört werden. Klar ist aber schon jetzt, dass die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD den Antrag der Linksfraktion letztendlich in der Papiertonne werden landen lassen. Ob die Koalition am Thema dranbleibt, wird man sehen.

 

Matthias Birkwald, MdB Die Linke.

Gestrige Medienberichte aus Berlin, wonach es in der SPD neue Bestrebungen gebe, die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten nun doch abschaffen zu wollen, kommentierte Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Linken: „Die von Union und SPD 2003 beschlossene Doppelverbeitragung von Betriebsrenten war ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in bestehende Verträge und hat den guten Ruf der bAV massiv beschädigt. Vor der von der Linken initiierten Anhörung im Gesundheitsausschuss am 25. April bekennt die SPD endlich Farbe.“ Jetzt müsse die SPD einen konkreten Vorschlag vorlegen und die Union überzeugen.

 

Übrigens hatte die seinerzeitige Arbeitsministerin Andrea Nahles im September 2017 die komplette Beseitigung der Doppelverbeitragung für machbar gehalten.

 

Wie dem auch sei, von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommen derzeit allerdings ganz andere Töne.

 

 

 

Gesundheitsminister Spahn drängt auf Beitragssenkungen in der GKV

 

Jens Spahn, BM Gesundheit. Foto: Maximilian Koenig.

In der gesetzlichen Krankenversicherung stehen erhebliche Umschichtungen an: Vom kommenden Jahr an will die Koalition wieder zur paritätischen Finanzierung in der GKV zurückkehren. Die Zusatzbeiträge, die jetzt allein von den GKV-Versicherten getragen werden müssen, sollen dann ab 1. Januar 2019 zur Hälfte von den Arbeitgebern und der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) übernommen werden. Die Entlastungen für die GKV-Versicherten belaufen sich auf etwa 5,5 Milliarden Euro. Für Gesundheitsminister Spahn könnten diese aber noch höher ausfallen, wenn denn die Krankenkassen die Beiträge absenkten. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte Spahn: „Geld horten ist nicht Aufgabe der Krankenkassen.“ Bei vielen Krankenkassen seien Spielräume vorhanden, um die Beiträge zu senken. Unter Berufung auf Angaben des Gesundheitsministeriums wäre dem Redaktionsnetzwerk zufolge eine Beitragssenkung um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte möglich. Dies entspräche einer Entlastung von etwa 4,4 Milliarden Euro.

 

Klar muss aber sein: Beitragssenkungen und eine – zumindest teilweise – Abkehr von der Doppelverbeitragung passen nicht zusammen.

 

Der Antrag der Linken – Bundestagsdrucksache 19/242 – findet sich hier.

 

 

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