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Cross-Border-bAV im europäischen Binnenmarkt:

84 +2 – 4 = 82

Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hat letzte Woche einen Bericht zur Entwicklung der grenzüberschreitenden betrieblichen Altersversorgung im Binnenmarkt des Europäischen Wirtschaftsraumes veröffentlicht. Weltbewegendes ist nicht passiert.

Gabriel Bernardino, Chairman EIOPA
Gabriel Bernardino, Chairman EIOPA

Im Berichtszeitraum Juni 2012 bis Juni 2013 sind ganze zwei grenzüberschreitend tätige Einrichtungen der bAV neu an den Start gegangen. Da im gleichen Zeitraum vier EbAV abgewickelt beziehungsweise nicht mehr als Cross-Border eingestuft wurden, ist die Gesamtzahl der im EWR grenzüberschreitend tätigen EbAV von 84 auf 82 zurückgegangen (Zum Vergleich: Anfang 2007 waren es 48).

 Diese 82 EbAV verteilen sich nach wie vor auf neun Sitzstaaten (Home States) und folgen dem Betriebsrentenrecht von nur noch 19 statt zuvor 22 Staaten (Host States). Demzufolge ist die Thematik weiter vornehmlich auf Großbritannien (Home State von 28 EbAV) und Irland (Home State von 25 EbAV) beschränkt. Deutschland ist Home State von 3 grenzüberschreitend tätigen EbAV (Host States sind Luxemburg und Österreich) und als Host State von dem Rückzug einer EbAV mit Home State Luxemburg betroffen.

Die Förderung eines grenzüberschreitenden betrieblichen Pensionswesens war eines der erklärten Ziele der Kommission im Zuge der Entwicklung der neuen Pensionsfondsrichtlinie. Doch die Antwort auf die Henne-Ei-Frage, ob etwaige Binnenmarktbeschränkungen für die geringe Anzahl grenzüberschreitender IORPs verantwortlich sind oder aber eben die geringe Anzahl darauf hindeutet, dass es schlicht kaum Bedarf hierfür gebe, bleibt weiter ebenso unbeantwortet wie umstritten. Möglicherweise aber ist die Frage seit der Ankündigung von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, dass die erste Säule bei der neuen Pensionsfondsrichtlinie ausgeklammert bleiben wird, zumindest vorübergehend auch nicht virulent.

 

Der Bericht der EIOPA findet sich hier.

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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