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Kleine Anfrage der Grünen – die Antwort des BMF (II):

26 Antworten

 

Mittlerweile liegt sie auch online vor, die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, mit der die Fraktion von der Bundesregierung zu manch drängender Frage in der bAV Auskunft begehrte.

 

 

Leiter-bAV.de hatte bereits berichtet, dass die Grünen trotz fachlich etwas holpriger Formulierungen mit ihrem Fragenkatalog grundsätzlich den Nerv der Zeit getroffen haben.

 

Der gesamte Antwortkatalog mit im Prinzip 26 Antwortkomplexen findet sich zwischen zeitlich online hier.

 

Wichtigste Antwort des Bundesministeriums der Finanzen war wie ebenfalls schon berichtet, dass die Bundesregierung auch den Paragrafen 6a EStG mit seinem steuerrechtlichen Diskontsatz für Pensionsrückstellungen von 6 Prozent auf den Prüfstand stellen werde.

 

(Genaugenommen hatten die Grünen nach einer Anpassung des Paragrafen 6 Abs. 1 Nr. 3a Bst e EStG gefragt, der sich nicht explizit mit Pensionsrückstellungen befasst. Das BMF hatte hier zwar eine Prüfung der Regelungen zugesagt, doch blieb der 6a vom BMF – da nicht danach gefragt worden war – unthematisiert. Allerdings hatte das BMF zwischenzeitlich gegenüber Leiter-bAV.de bestätigt: Auch der 6a mit seinen 6 Prozent wird vom BMF einer Überprüfung unterzogen werden.)

 

Außerdem kündigte der Parlamentarische Staatssekretär im BMF, Michael Meister (CDU), in der Antwort an die Grünen an, die Bundesregierung werde wie von den Koalitionsfraktionen angeregt, kurzfristig die Dauer des Bezugszeitraums (derzeit sieben Jahre) für den Diskontierungszinssatz gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB überprüfen. Dabei seien insbesondere die Auswirkungen des aktuellen Zinsumfelds und die Belastungen für die Unternehmen sowie die Auswirkungen möglicher Änderungen auf die Funktion des Jahresabschlusses, ein möglichst zutreffendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, abzuwägen“, so Meister.

 

Die Problematik der steigenden Pensionsverpflichtungen infolge der Niedrigzinsphase gewinnt seit Monaten ständig an Brisanz. So musste in einer LbAV-Presseschau Ende Juli über einen größeren Beitrag auf ard.de berichtet werden, in dem unter Hinzuziehung mehrerer Pensionsberater die Gefahr einer Pleitewelle thematisiert wurde, die gar in eine mögliche Instabilität des PSV münden könnte.

 

Anfang August erklang mit dem Modelleisenbahnhersteller Fleischmann ein traditionsreicher Name als Insolvenzfall infolge Pensionslasten.

 

Jüngst hatte auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Angleichung von Handels- und Steuerrecht gefordert. Nach einer Auswertung von über 9.000 Unternehmensbefragungen erklärte der DIHK, es könne nicht sein, dass Pensionsrückstellungen wie Erträge versteuert werden müssten, obwohl gar kein Gewinn angefallen sei.

 

Hier wenige weitere ausgewählte Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage:

 

 

ad Größenordnungen:

 

Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Zahlen zum Barwert sämtlicher Pensionsverpflichtungen im Rahmen der bAV in Deutschland vor. Nach Angaben der BaFin hatten die Deckungsrückstellungen der unter Bundesaufsicht stehenden Pensionskassen im Jahr 2013 zusammen ein Volumen von netto 121,27 Mrd. Euro. Der mit der Deckungsrückstellung gewichtete durchschnittliche Rechnungszins lag im Jahr 2014 bei 3,38 Prozent.

 

Die Deckungsrückstellungen der unter Bundesaufsicht stehenden Pensionsfonds hatten im Jahr 2013 zusammen ein Volumen von netto 1,35 Mrd. Euro. Daten zum durchschnittlichen Rechnungszins liegen der Bundesregierung nicht vor. Aktuell dürfen Pensionsfonds gemäß § 1 der Pensionsfonds-Deckungsrückstellungsverordnung einen Rechnungszins von höchstens 1,25 Prozent zugrunde legen.“

 

Man vergleiche die Zahlen insbesondere bezüglich des Pensionsfonds mit denen, die jüngst von Joachim Schwind und von der BaFin veröffentlicht worden sind.

 

 

ad PSV:

 

Innerhalb der betroffenen Arbeitgeber ist in der Vergangenheit mehrfach diskutiert worden, die Beiträge zum PSV risikoorientierter auszudifferenzieren. Die Bundesregierung ist für entsprechende Vorschläge grundsätzlich offen. Voraussetzung wäre allerdings die Akzeptanz neuer Vorschläge innerhalb der betroffenen Arbeitgeberschaft, weil nur so der PSV weiterhin erfolgreich tätig sein kann.“

 

[…]

 

Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass die Notwendigkeit handelsrechtlich höherer Pensionsrückstellungen Auswirkungen auf die Stabilität des PSV hat.“

 

 

ad Insolvenzgefahren in der Wirtschaft infolge steigender Pensionslasten:

 

Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor.“

 

 

ad Entwicklung der Pensionslasten bei weiter anhaltendem Niedrigzins:

 

Wenn das derzeitige Zinsniveau für die nächsten sieben Jahre konstant bliebe, würde der Wert der handelsbilanziellen Rückstellungen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 um rund 26 Prozent über dem Wert zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 liegen (durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren). Dieser Abschätzung liegt der Rechnungszinsfuß (gemäß § 253 Absatz 2 HGB) in Höhe von 4,53 Prozent per 31. Dezember 2014 zugrunde, der infolge der von den Fragestellern unterstellten Zinssituation bis zum 31. Dezember 2021 auf einen prognostizierten Wert in Höhe von 2,42 Prozent absinken würde. Ebenso wurde angenommen, dass die durchschnittliche Restlaufzeit unverändert 15 Jahre beträgt und die Höhe der Pensionsverpflichtungen unverändert ist.

 

 

 

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