Die Analysen der Deutschen Aktuarvereinigung haben ergeben, dass für das Jahr 2017 ein Höchstrechnungszins von 1,25 Prozent weiterhin vertretbar sei. Doch für die Folgejahre prognostizierten die Berechnungen einen Anpassungsbedarf nach unten, so die Mathematiker.
Außerdem hat die Vereinigung bekräftigt, dass sie die Entscheidung der Bundesregierung, auch künftig (also ungeachtet des Inkrafttretens von Solvency II) für klassische Lebensversicherungen einen Höchstrechnungszins vorzugeben, „weiterhin begrüßt.“
Der Höchstrechnungszins erreichte sein Nachkriegshoch mit 4 Prozent Mitte des Jahres 2000, um dann bis 2015 auf 1,25 Prozent abzusacken. Auch viele regulierte Pensionskassen richten sich mittlerweile nach dem für Lebensversicherer gültigen Zins.
Ob nun wie im Bankwesen auch im Lebensversicherungswesen beizeiten mit Negativzinsen zu rechnen ist, erläuterte die Aktuarvereinigung nicht.