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Sperrfeuer – der Kommentar auf Leiter-bAV.de:

100.000 Euro für EbAV. Oder: Wohin mit dem Cash? (III)

 

Gestern berichtete Leiter-bAV.de über die Tatsache, dass Einrichtungen der bAV als Bankkunden im Falle einer Abwicklung gemäß kommender europäischer Regulierung nicht besser geschützt sind als andere Kontoinhaber auch, nämlich bis 100.000 Euro. Ein Kommentar.

 

Erinnern Sie sich noch: Anfang 2010 klagte die Talanx Versicherung vergeblich darauf, angesichts der Kulmination der Bankenkrise ein ausfallsicheres Konto bei der Bundesbank einrichten zu können. Ob die Versicherung den Vorstoß seinerzeit ernst meinte oder nur pointiert den Finger auf die Wunde legen wollte, sei mal dahingestellt – die Wahrheit liegt wohl irgendwo in der Mitte. Doch zubilligen muss man der Talanx, dass sie damals ein Problem ansprach, welches mittlerweile an legislativer Aktualität gewonnen hat. Denn durch die europäischen Regelwerke zur Bankenunion wird die Sache virulent.

 

Dabei scheinen sich die die EU-Gremien der Problematik durchaus bewusst zu sein: Erst im August 2013 hatte der Gemeinsame Ausschuss der drei europäischen Aufsichtsbehörden seinen „Report on Risks and Vulnerabilities in the European Union’s Financial System – Autumn 2013“ vorgelegt. Der 33 Seiten starke Bericht sprach Risiken für EbAV im Wesentlichen im Rahmen von Risiken an, die sie mit den Versicherern gemein haben, und hier wies der Report in erster Linie auf das hohe Banken-Exposure von Versicherern, aber auch von EbAV hin. An dem seinerzeitigen Report war besonders bemerkenswert, dass er auch die 4 Prozent Deposits bei Banken ausdrücklich erwähnte, obwohl ein Performance-Risiko hier naturgemäß nicht vorliegt. Der Report sprach also offenbar das Insolvenz-Risiko an (Leiter-bAV.de berichtete).

 

Auch auf die seinerzeitigen Maßnahmen in Zypern, bei denen Einlagen über 100.000 Euro verloren gingen, ging der damalige Report im weiteren Verlauf ein:

 

Following the resolution and winding-down of the two largest banks in Cyprus in March 2013, both domestic insurers and pension funds took losses on deposits similar to other large depositors (in the case of pension funds, the political issue of post write-down reimbursement is still open). Had the foreign-owned insurance sector in Cyprus been larger, it would also have been possible that losses by domestic solo companies could have affected the solvency position of groups. However, in the case of Cyprus, such effects were minimal.“

 

Besonders pikant ist in diesem Zusammenhang, dass ausgerechnet die Europäische Kommission bei der Diskussion um die Pensionsfondsrichtlinie und den Holistischen Bilanzansatz nicht müde wird, den Schutz der Betriebsrentner als Motiv ihres Vorgehens anzuführen. Doch wer den Schutz der „Verbraucher“ bei europäischer Regulierung ernst nimmt, der sollte sich vor allem darum kümmern, dass Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen nicht enteignet werden, sei es unmittelbar (wie faktisch in einigen osteuropäischen Mitgliedstaaten schon variantenreich geschehen) oder mittelbar als Kontoinhaber im Zuge kommender Bankensanierungen.

 

Und es sei auch hier nochmal die Frage wiederholt, die Leiter-bAV.de schon im Herbst 2013 gestellt hat: Wenn Cash in Form von Deposits also schon so gefahrenbehaftet ist, dass dies in diesem Report erwähnt werden musste, müssen dann zumindest die Versicherer, die nun ja bald Solvency II unterliegen werden, ihre Cash-Bestände – konsequent zu Ende gedacht – demnächst sicherheitshalber mit Eigenkapital unterlegen? Fragt sich dann nur, wo.

 

Abschließend sei ein Aspekt erwähnt, der in der Öffentlichkeit ebenfalls stets zu kurz kommt, aber für EbAV, Unternehmen und den gemeinen Bürger gleichermaßen gilt: Wenn selbst Cash also infolge des Counterparty-Risks nun grundsätzlich ausfallgefährdet ist, sollten ceteris paribus diejenigen Anlageformen an Attraktivität gewinnen, die eben ohne jedes Counterparty-Risk auskommen. Das sind Immobilien, Edelmetalle, PE, Infrastruktur und vor allem Aktien. Cash nicht.

 

 

Alle zwischenzeitlich veröffentlichten Teile der auf Leiter-bAV.de erschienenen Serie zu der Thematik finden sich – in chronologischer Ordnung – hier:

 

Bericht der europäischen Aufsichtsbehörden:

Die Risiken des Banken-Exposures der EbAV. Wohin mit dem Cash? (I)

 

 

Banken Bail-in:

100.000 Euro für EbAV. Oder: Wohin mit dem Cash? (II)

 

 

Sperrfeuer – der Kommentar auf Leiter-bAV.de:

100.000 Euro für EbAV. Oder: Wohin mit dem Cash? (III)

 

 

Banken Bail-in:

Keine 100.000 Euro für EbAV. Oder: Wohin mit dem Cash? (IV)

 

 

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